Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, hat sich am Donnerstag (19. April) im Landtag von Baden-Württemberg in Stuttgart für die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe ausgesprochen. Diese soll den besonderen Risiken in der Landwirtschaft Rechnung tragen, die aktuell in Anbetracht der jüngsten Frostschäden wieder deutlich wurden. „Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Schäden in der Landwirtschaft infolge von Witterungsextremen wie Trockenheit oder Frost zunehmen. Unsere Betriebe sind daher immer stärker jährlichen Einnahmeschwankungen ausgesetzt. Damit die Betriebe handlungsfähig bleiben und eigenständig Vorsorge treffen können, muss die Möglichkeit einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage geschaffen werden. Landwirte müssen die Möglichkeit haben, in guten Jahren Geld für schwierige Jahre beiseite zu legen“, betonte Bonde. Damit würden die Auswirkungen von Preisschwankungen begrenzt.
Der Minister forderte die Bundesregierung auf zu handeln. „Als Steuergesetzgeber liegt das Heft des Handelns beim Bund. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Agrarexperten aller Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage für notwendig halten, hoffe ich, dass wir gemeinsam vorankommen und die schwarz-gelbe Bundesregierung zum Handeln bewegen können“, sagte der Minister abschließend.
Durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage könnten Bauern in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen. Dies ist bislang nicht möglich.
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg