Coronavirus

Erleichterungen von der Quarantäne-Pflicht im Schul- und Kitabereich

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Ein Mund- und Nasenschutz hängt am ersten Schultag des neuen Schuljahres in einer Grundschule in Hemmingen an einem Haken. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Mit der Änderung der Corona-Verordnung Absonderung treten am 28. August Erleichterungen insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Grundschul- und Kitakinder in Kraft – verbunden mit einer gezielten Testung für mehr Sicherheit in Schule und Kita.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat am heutigen Freitag, 27. August, die Corona-Verordnung Absonderung überarbeitet. Damit treten am Samstag, 28. August, weitere Erleichterungen insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Grundschul- und Kitakinder in Kraft – verbunden mit einer gezielten Testung für mehr Sicherheit in Schule und Kita. 

68 Prozent aller über Zwölfjährigen im Land sind mittlerweile einmal geimpft, 66,5 Prozent davon haben auch schon den vollständigen Impfschutz. Dies ermöglicht die Erleichterungen, die jetzt vorgenommen werden.

Die Änderungen im Einzelnen bei weiterführenden Schulen:

  • Die Quarantäne der Mitschülerinnen und Mitschüler kann bei einem positiven Fall in der Klasse entfallen, wenn diese für einen Zeitraum von fünf Schultagen negativ auf das Coronavirus getestet werden. Genesene und geimpfte Schüler müssen nicht getestet werden. 

Die Änderungen im Einzelnen bei Grundschulen und Kitas:

  • Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Immunisierte Kinder sind von der Testung ausgenommen. 

Die Änderungen im Einzelnen bei Pflegeheimen und Krankenhäusern:

  • Tritt in den genannten Einrichtungen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen. 

Corona-Verordnung Absonderung

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