In den Beratungen zur Änderung des Tierschutzgesetzes haben die Ausschüsse des Bundesrates in den vergangenen Wochen umfangreiche Empfehlungen abgestimmt. „Es gibt einen klaren politischen Trend hin zu mehr Tierschutz“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Rande der Sitzung des Bundesrats am heutigen Freitag (6. Juli) in Berlin. Die Länder hätten ihre Erkenntnisse aus dem Tierschutzvollzug in einer Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen zusammengefasst. Sie würden darin auch den deutlichen gesellschaftlichen Erwartungen Rechnung tragen. „Ich bin überzeugt, dass die Länderkammer ihrer Verantwortung gerecht wird und der Bundesregierung eine angemessene und konstruktive Stellungnahme zum Gesetzentwurf übergeben wird. Es bleibt zu hoffen, dass der Bund seine bisherige Haltung aufgibt und die berechtigten Forderungen der Länder endlich ernst nimmt“, so der Minister. Im bisherigen Verlauf der Erarbeitung der Gesetzesnovelle habe der Bund die Anregungen der Ländern schlichtweg ignoriert.
Tierschutz ist ethische Verpflichtung - kein Schenkelbrand in Landesgestüt
Für die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg ist der ethische Tierschutz eine besondere Verpflichtung. Die gesellschaftliche Diskussion um hohe Tierschutzstandards hat sich weiterentwickelt, die berechtigten Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Politik sind bei diesem Thema besonders groß. „Bedauerlicherweise wird der vorliegende Entwurf der Bundesregierung dem öffentlichen Anspruch nicht annähernd gerecht. Der Schutz der Tiere kommt bei Schwarz-Gelb immer erst nach der Wirtschaftlichkeitsanalyse“, so Bonde. Sinnvolle Neuerungen des Entwurfs, wie etwa das Verbot des obsoleten Schenkelbrandes bei Pferden, dürften es daher schwer haben, die Beratungen im Bundestag zu überstehen. Dabei bedeute der Schenkelbrand eine unnötige Mehrbelastung der Tiere, da inzwischen ohnehin alle Pferde aufgrund von EU-Vorgaben individuell mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssen. „Tierschutz muss aktiv gestaltet werden“, so der Minister. Baden-Württemberg habe sich im landeseigenen Haupt- und Landgestüt Marbach bereits in der laufenden Saison für einen Verzicht der Pferdekennzeichnung mittels Brandeisen entschieden.
Länder legen Vielzahl von Änderungsvorschlägen vor
Die vom Bundesrat abschließend zu beratenden Maßgaben und Entschließungen betreffen das gesamte Spektrum des Tierschutzes. So haben die Länderexperten eine Vielzahl von Vorschlägen zur anstehenden Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie vorgelegt. Dazu zählen Forderungen nach einem weitreichenden Verbot der Tierversuche an Menschenaffen oder einem einheitlichen Genehmigungsverfahren für Tierversuche anstelle des von der Bundesregierung vorgesehenen erleichterten Anzeigeverfahren. Darüber hinaus wurden von den Ländern im Ausschussverfahren Verordnungsermächtigungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen, zu Einschränkungen der Wildtierhaltung in Zirkussen und zur Förderung von Alternativmethoden zu Tierversuchen angenommen. Weiterhin werden dem Bundesratsplenum ein Verbot der Pelztierhaltung, Prüfbitten zur weiteren Einschränkung betäubungsloser Eingriffe an Tieren und ein Verbot, Tiere für landwirtschaftliche Zwecke zu klonen, zur Entscheidung vorgelegt.
Qualzuchten umfassend unterbinden
Konkreten Verbesserungsbedarf sehen die Länderexperten zudem beim Thema Qualzucht. „Der Vorschlag der Bundesregierung ist aus unserer Sicht nicht geeignet, Qualzuchten umfassend zu verhindern. Gegen Qualzucht muss bereits dann vorgegangen werden können, wenn lediglich eine realistische Möglichkeit besteht, dass den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Diesen Handlungsspielraum muss der Bundesgesetzgeber einräumen“, forderte Bonde. Auch das Herbeiführen krankhafter Veränderungen wie Immundefizite, Haarlosigkeit oder Fehlbildungen müsse dringend verboten werden.
„Erklärtes Ziel der baden-württembergischen Landesregierung ist es, den Tierschutz auf nationaler und internationaler Ebene durch geeignete gesetzgeberische Maßnahmen voranzubringen. Die Landesregierung setzt sich daher für substanzielle Verbesserungen im Tierschutz und in der Gestaltung der Verwaltungsverfahren ein, gerade auch im Sinne des Bürokratieabbaus. Ich rufe die Bundesregierung dringend dazu auf, die Vorschläge Baden-Württembergs und der anderen Länder verantwortungsvoll aufzunehmen“, so Minister Bonde abschließend.
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg