Breitband

Baden-Württemberg erweitert Breitbandinitiative II

Glasfaser-Kabel mit farbigen Einzelsträngen (Foto: dpa)

Baden-Württemberg treibt den Breitbandausbau voran und setzt sich zugleich dafür ein, dass handwerkliche Fehler des Bundes die Kommunen nicht beeinträchtigen. Moderne Höchstgeschwindigkeitsnetze sind nicht in der Förderrichtlinie des Bundes angekommen. Daher ergänzt das Land die Breitbandinitiative II und lässt sie direkt von der EU-Kommission genehmigen.

„Baden-Württemberg treibt den Breitbandausbau gezielt voran. Über die Breitbandinitiative II unterstützt das Land seit Mitte 2012 die für den Breitbandausbau zuständigen Kommunen. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass die handwerklichen Fehler des Bundes unsere Kommunen nicht beeinträchtigen. Denn moderne Höchstgeschwindigkeitsnetze sind leider bis heute nicht in der Förderrichtlinie von Bundesminister Dobrindt angekommen. Das blockiert jetzt den Netzausbau in Baden-Württemberg in Teilbereichen“, kritisierte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart.

13 Kommunen in Baden-Württemberg leiden unter Fehler des Bundes

Bis vor Kurzem konnte das Land knapp nicht wirtschaftliche Ausbauprojekte von Telekommunikationsunternehmen so fördern, dass sie für die in der Ausschreibung siegreiche Firmen finanzierbar war – über die Deckung der so genannten Wirtschaftlichkeitslücke. Diese von der EU zu genehmigende Förderung kann nun nicht mehr erfolgen, da die Bundesregierung eine erneute Notifizierung in der EU nicht erwirkt hat. „Das bedeutet konkret, dass das Land aktuell in 13 baden-württembergischen Kommunen Wirtschaftlichkeitslücken beim Netzbetrieb nicht fördern darf“, sagte Minister Bonde in Richtung der dafür verantwortlichen Bundesregierung.

„Nach der Vorstellung der ‚Digitalen Agenda‘ der Bundesregierung erwarten wir nicht mehr, dass die Bundesregierung noch in dieser Richtung tätig wird. Deswegen handeln wir selbst, ergänzen unsere eigene Breitbandinitiative II um die entsprechenden Passagen und streben nun an sie direkt von der EU-Kommission genehmigen zu lassen. Das ist ein aufwändiger Prozess, aber auf die Bundesregierung kann man beim Breitbandausbau leider nicht vertrauen“, so Bonde abschließend.

Breitbandausbau

Aufgrund neuer EU-Leitlinien zum Breitbandausbau vom 26. Januar 2013 waren die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre nationalen Vorschriften binnen eines Jahres an EU-Vorgaben anzupassen. Die Bundesregierung hat es jedoch versäumt, die bestehende Bundesrahmenregelung Leerrohre zu einer Rahmenregelung für Höchstgeschwindigkeitsnetze (NGA, Next Generation Access) fortzuschreiben und fristgerecht notifizieren zu lassen. Eine solche Notifizierung war durch die Bundesregierung eigentlich für Mitte 2014 avisiert worden.

Mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27. Mai 2014 wurde den Ländern zwar eine angepasste Bundesrahmenregelung Leerrohre übersandt. Diese sieht aber überraschend und unverständlich die Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke für den Betrieb von NGA-Netzen nicht mehr vor. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sah sich in Folge der unterbliebenen Regelung gezwungen, die zuständigen Bewilligungsstellen bei den Regierungspräsidien anzuweisen, derzeit keine Anträge zur Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke für den Betrieb von NGA-Netzen zu bewilligen.

Da das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nicht mehr mit einer zeitnahen Notifizierung einer NGA-Rahmenregelung des Bundes rechnet, wird das Land die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandinitiative Baden-Württemberg II vom 12. Mai 2012 im Sinne der EU-Leitlinien zum Breitbandausbau fortschreiben und bei der EU-Kommission notifizieren lassen.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Breitbandausbau

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