Kunst und Kultur

Ankäufe für Kunstsammlung des Landes und nichtstaatliche Museen

Besucher sitzen im Atrium der neu gebauten Kunsthalle Mannheim vor dem Kunstwerk „Sefiroth“ des Künstlers A. Kiefer (Bild: © dpa).
Kunsthalle Mannheim (Symbolbild)

Baden-Württemberg hat Arbeiten von 29 zeitgenössischen Künstlern im Rahmen einer Ankaufsaktion erworben. Mit seiner Ankaufspolitik hat das Land die Künstlerförderung, die Bereicherung der Sammlungen und die Stärkung von Kunst im ländlichen Raum gleichermaßen zum Ziel.

Das Land hat verschiedene Arbeiten von insgesamt 29 zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern im Rahmen einer Ankaufsaktion erworben. Davon gehen 13 zeitgenössische Positionen in die Sammlung des Landes Baden-Württemberg und 16 Kunstwerke an verschiedene nichtstaatliche Museen. Dies ist das Ergebnis einer unabhängigen Juryentscheidung.

„Die Kunstschaffenden und die Galerien leiden auch im zweiten Jahr der Corona-Krise erheblich unter den Auswirkungen. Ich freue mich deshalb umso mehr, dass es uns erneut gelungen ist, dass auch im Jahr 2021 die Ankaufsmittel des Landes aufgestockt werden konnten. So können wir noch mehr Kunstschaffende unterstützen und ihre Arbeit wertschätzen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski.

Mit seiner Ankaufspolitik hat das Land die Künstlerförderung, die Bereicherung der Sammlungen und die Stärkung von Kunst im ländlichen Raum gleichermaßen zum Ziel. So stehen für Kunstankäufe des Landes für die landeseigene Kunstsammlung 100.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich wurden im Rahmen eines Sonderprogramms 200.000 Euro für Erwerbe durch nichtstaatliche Museen ausgelobt.

Im Ankaufsverfahren für die Kunstsammlung des Landes wurden in einem zweistufigen Prozess zunächst die Künstlerinnen und Künstler von einem vorschlagsberechtigten Gremium nominiert. Diesem gehörten insgesamt acht Vertreterinnen und Vertreter aus dem Kunstbereich aus allen vier Regierungsbezirken an. In einem zweiten Schritt hat die aus unabhängigen Kunstexpertinnen und -experten bestehende Fachjury aus den Nominierungen die endgültige Auswahl getroffen. Eine Direktbewerbung für Künstlerinnen und Künstler war nicht möglich.

Parallel dazu konnten sich die nichtstaatlichen Kunstmuseen über die Landesstelle für Museumsbetreuung mit einem Ankaufsvorschlag bewerben. Gefördert werden Werke von lebenden Künstlern mit Bezug zu Baden-Württemberg mit jeweils maximal 20.000 Euro. Der Ankauf steht den Museen anschließend als Dauerleihgabe für deren Sammlung zur Verfügung.

Die Sammlung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst umfasst mittlerweile rund 3.000 Gemälde, Zeichnungen, Fotografien und Skulpturen. Angekauft werden insbesondere Arbeiten des künstlerischen Nachwuchses (Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Absolventinnen und Absolventen der Akademien und Kunsthochschulen des Landes) sowie etablierte Positionen der zeitgenössischen Kunst mit Landesbezug. Berücksichtigt werden nur Werke von lebenden Künstlerinnen und Künstlern. Maßstab der Beurteilung ist allein die künstlerische Qualität. Sowohl Nominierungsgremium als auch Fachjury haben jährlich wechselnde Mitglieder. Die Werke sind unter anderem zur Ausstattung der obersten Landesbehörden und der Landesvertretungen in Berlin und Brüssel bestimmt. Der Sammlungsbestand steht auch für Leihanfragen externer Aussteller bereit.

Die Staatlichen Museen mit zeitgenössischen Sammlungen sowie die beiden Kunstakademien in Stuttgart und Karlsruhe verfügen über eigene Ankaufsetats. Um das Prinzip der dezentralen Förderung der Bildenden Kunst zu gewähren, verfügen auch die Regierungspräsidien über eigene Ankaufsmittel für zeitgenössische Kunst mit Bezug zu Baden-Württemberg.

Darüber hinaus unterstützt das Land Baden-Württemberg nichtstaatliche Museen durch Dauerleihgaben von Kunstwerken und durch die Komplementärfinanzierung von Restaurierungsmaßnahmen an Kunstwerken.

Die im Rahmen des Corona-bedingten Sonderankaufsprogramms angekauften Werke für die nichtstaatlichen Museen werden der Öffentlichkeit in deren Ausstellungen präsentiert. Für die Kunstsammlung folgender nichtstaatlicher Museen wurden Werke angekauft:

Grabmale auf dem Alten Friedhof in Freiburg, deren Erhalt im Rahmen der dritten Tranche des Denkmalförderprogramm 2023 gefördert wird
  • Denkmalförderung

6,2 Millionen Euro für 55 Kulturdenkmale

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
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Auslandsstipendien für Künstler ausgeschrieben

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