Tourismus

Tourismusinfrastruktur­programm 2025 startet

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Menschen gehen auf einem Uferweg am Bodensee spazieren.

Im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2025 können Städte und Kommunen bis zum 1. Oktober 2024 Anträge auf Förderung stellen. Mit dem Programm unterstützt das Land infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus mit insgesamt zehn Millionen Euro.

Ab sofort können Städte und Kommunen wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2025 (TIP) stellen. Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, erklärte: „Das TIP ist das zentrale Förderprogramm, um die baden-württembergischen Kommunen bei der Umsetzung von touristischen Infrastrukturprojekten zu unterstützen. Von der Förderung profitieren sowohl die zukünftigen Gäste als auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, die durch gut geplante und moderne Einrichtungen einen echten Mehrwert für ihre Freizeitgestaltung erhalten.“ Insgesamt stehen bis zu zehn Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus im Land zur Verfügung.

Fördersatz von bis zu 60 Prozent

„Die Bedeutung moderner Tourismusinfrastruktureinrichtungen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie sind das Rückgrat einer erfolgreichen Tourismuswirtschaft und tragen wesentlich dazu bei, Reiseziele attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten. Die Tourismuskommunen im Land sind wichtige Partner, um das Urlaubsland Baden-Württemberg im nationalen und internationalen Wettbewerb gut zu positionieren“, so der Staatssekretär. Mit einem Fördersatz von bis zu 60 Prozent übernimmt das Land einen wesentlichen Anteil der Investitionssumme für die kommunalen Tourismusvorhaben und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Gesamtfinanzierung der Vorhaben.

„Auch wenn das Land einen wesentlichen Anteil der Investitionssumme übernimmt, ist in erster Linie die Kreativität und das Engagement der antragstellenden Kommunen gefragt. Denn unabhängig von der Finanzierung müssen vor einer Antragsstellung innovative und frequenzbringende Ideen entstehen, die in ein stimmiges touristisches Gesamtkonzept passen. Es freut mich daher umso mehr, dass das Tourismusinfrastrukturprogramm in den letzten Jahren von den Kommunen so gut nachgefragt wurde“, sagte Rapp abschließend.

Tourismusinfrastrukturprogramm

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm (TIP) werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt. Damit fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Der Zuschuss kann bei prädikatisierten Kommunen und bei Vorhaben an zertifizierten Wander- und Radwegen bis zu 60 Prozent betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die überwiegend dem Tourismus nutzen.

Kommunen können bis spätestens 1. Oktober 2024 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörden bei dem zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die obligatorische Antragsberatung zur Verfügung.

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