Lärmschutz

Aktiv gegen den Lärm

Ein Lkw fährt auf der Bundestraße 3 durch Weingarten bei Karlsruhe (Bild: dpa).

Vom Flüsterasphalt bis zur Unterstützung der Gemeinden bei Lärmaktionsplänen – die Landesregierung geht mit unterschiedlichen Maßnahmen gegen den Lärm im Südwesten vor, berichtet die Lärmschutzbeauftragte Gisela Splett im Interview.

Was ist die Aufgabe einer Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung?

Gisela Splett: Ich arbeite beim Straßen-, Schienen- und Flugverkehr daran, die bestehenden Möglichkeiten beim Lärmschutz auszuschöpfen und zu erweitern. Wir wollen Bereiche mit sehr hoher Lärm-Belastung zielgerichtet entlasten, neue Lärmprobleme verhindern, einer weiteren Verlärmung in der Fläche entgegenwirken und dafür eine rechtlich verankerte und verbindliche Regelungen zur Lärmsanierung bestehender Verkehrswege einführen. Vieles können wir auf Landesebene regeln, vieles kann nur auf EU- und Bundesebene geändert werden. Umso wichtiger ist es deshalb, bei dem Thema auf den genannten Ebenen kontinuierlich präsent zu sein. Und nicht zuletzt sehe ich es auch als meine Aufgabe, das Thema Lärm in die Öffentlichkeit zu tragen. Lärm kann krank machen – es geht bei Lärmschutzmaßnahmen also nicht nur um mehr Komfort für einzelne Betroffene, sondern um die Gesundheit von Menschen. Das müssen wir klar herausstellen.

Wir alle wollen mobil sein, und weder Menschen noch Wirtschaft können auf Güter verzichten, die per Schwerlastverkehr transportiert werden. Muss man Lärm nicht auch ein Stück weit hinnehmen?

Splett: Es ist in der Tat so, dass man den Lärm nicht wegzaubern kann, eben so wenig wie eine Verkehrsbelastung wegzuzaubern ist, solange die Gesellschaft in dieser Form mobil sein will. Aber es geht darum, gesundheitsschädlichen Lärm zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren und insbesondere da zu handeln, wo die Lärmbelastung besonders hoch ist. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen man einer großen Anzahl von Lärmbetroffenen helfen kann.

Welche Ansätze verfolgt die Landesregierung?

Splett: Klassische Möglichkeiten sind Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle an Schienen- und Straßenverbindungen. Aber auch so genannten Flüsterasphalt, der Lärm absorbiert, setzen wir ein. Derzeit arbeiten wir außerdem an einem ganz neuen Ansatz: Aus unserer Sicht ist es überholt, bei Lärmschutzmaßnahmen immer nur die einzelne Straße, die einzelne Schienenstrecke zu betrachten. Dort wo Lärmbelastungen hoch sind und auch aus verschiedenen Quellen stammen – Straße, Eisenbahnschiene und eine andere Straße noch daneben – wollen wir alle Verursacher zusammen in den Blick nehmen, alle an einen Tisch bringen und dann nach den sinnvollsten Lösungen für das entsprechende Gebiet suchen. Das ist rechtlich derzeit nicht möglich. Bisher wird immer getrennt nach Straße, Schiene und bei der Straße nach Straßenbaulastträgern nach Maßnahmen geschaut. Das wollen wir ändern und erproben ein Verfahren in einem Modellprojekt. Allgemein unterstützen wir die Kommunen auch mit Hinweisen und Vorlagen bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Wir geben ihnen auch mit einem Kooperationserlass konkrete Hilfestellung bei der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Ortsdurchfahrten. An diesem Beispiel lässt sich die Leitlinie unserer Politik gut verdeutlichen. Priorität hat der Schutz von Menschen. Und das Plus an Lebensqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner übersteigt oft den Nutzen einer höheren Geschwindigkeit für den fließenden Verkehr.

Pressemitteilung: Tätigkeitsbericht der Lärmschutzbeauftragten

Lärmschutzbeauftragte Baden-Württemberg

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