Lärmschutz

Lärmschutz stärker als Querschnittsaufgabe verankern

Auf einem Schild ist ein Piktogramm mit dem Hinweis auf Lärmschutz abgebildet. (Foto: dpa)

„Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Wir wollen den Lärmschutz daher zukünftig noch stärker als Querschnittsaufgabe verankern“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettsitzung, in der der Tätigkeitsbericht der Lärmschutzbeauftragten vorgestellt wurde.

Neben dem Straßen-, Schienen- und Flugverkehr seien auch andere Lärmquellen wie Gewerbe, Maschinen und Geräte sowie Freizeitlärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Kindertagesstätten oder Schulen von Bedeutung.

Allein durch den Straßenverkehr seien 280.000 Menschen im Land Lärmpegeln ausgesetzt, die gesundheitsgefährdend sein können. „Wir haben daher im Straßenbau bereits Änderungen in der Schwerpunktsetzung vorgenommen. So werden an Lärmschwerpunkten an Landes- und Bundesstraßen im Land über das neu aufgelegte Lärmsanierungsprogramm 2014-16 seit Januar 2014 gezielt Maßnahmen umgesetzt, die die Menschen vom Lärm entlasten“, sagte die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung und Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Gisela Splett. Eine wichtige Rolle spiele hierbei der Einsatz von „Flüsterasphalt“. An kommunalen Straßen könne zudem seit Januar 2014 baulicher Lärmschutz mit Fördermitteln unterstützt werden. „Die Möglichkeiten, Lärm durch verkehrsrechtliche Anordnungen zu mindern, werden bereits seit 2012 verstärkt genutzt“, betonte die Lärmschutzbeauftragte.

„Beim Schienen- und Fluglärm haben wir ebenfalls eine Reihe von gesetzgeberischen Initiativen im Bundesrecht angestoßen und mit vorangetrieben, die in Gesetzesänderungen gemündet sind“, betonte Splett. Dies seien zum Beispiel die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus zum 1. Oktober 2015 oder die Verbesserung der Rechte von Fluglärmbetroffenen.

„Die Minderung des Lärms ist ein sehr umfassendes Thema, bei dem an vielen Stellschrauben gedreht werden kann“, so Splett, die bisher die einzige Lärmschutzbeauftragte einer Landesregierung ist. Ergänzend zu den bisherigen Aktivitäten und Initiativen sollen daher zukünftig insbesondere Instrumente der Planung und Förderung, z.B. bei der Städtebauförderung oder der akustisch verträglichen Gestaltung von Räumen in Kindertagesstätten und Schulen, vermehrt genutzt und weiterentwickelt werden, um bestehende Lärmprobleme abzubauen, das Entstehen weiterer Lärmprobleme zu vermeiden sowie ruhige Gebiete und Gebiete der Erholung zu erhalten. Ebenso solle das Thema in Forschung und Lehre verstärkt vorangetrieben werden.

Auch das Thema verkehrsträgerübergreifende Lärmsanierung solle intensiviert werden. Das Verkehrsministerium hat dazu ein Konzept zur Lärmsanierung entwickelt und testet dieses derzeit in einem interkommunalen Modellprojekt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Eislingen, Salach und Süßen im Filstal bei Göppingen. „Lärm hat selten nur eine Quelle, diese Tatsache muss beim Schutz der Menschen vor Lärm eine größere Rolle spielen. Zentrale Gedanken unseres Konzeptes finden sich bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wieder, aber es bleibt noch viel zu tun“, so Splett zu den noch notwendigen Änderungen in der nationalen Rechtssetzung.

Zusätzlich gehöre die Information der Öffentlichkeit zu den Aufgaben der Lärmschutzbeauftragten. „Pünktlich zum Tag gegen den Lärm am 30. April 2014 wurden daher die Ergebnisse der Lärmkartierung entlang von Hauptverkehrsstraßen in die Landes-App ‚Meine Umwelt‘ übernommen“, so die Lärmschutzbeauftragte. Die Kartierung erfasse die Lärmbelastung unter anderem an Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit einer Gesamtlänge von rund 5.200 km. „So können Smartphone-NutzerInnen einfach und komfortabel prüfen, welchen Lärmpegeln sie im 24-Stunden-Schnitt oder nachts ausgesetzt sind“, erklärt Splett. Die App ist kostenlos erhältlich in den Stores für Apple-, Android- und Windows-Geräte.

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