Wohnungspolitik

Wohnen – sozial und ökologisch

Bewohner eines Mehrgenerationenhauses sitzen im Gemeinschaftszimmer (Bild: © dpa).

Wohnen ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Die Landesregierung setzt sich deshalb auf vielfältige Weise für bezahlbaren Wohnraum ein. Jüngere wie Ältere, Menschen mit kleinem Geldbeutel, Familien mit Kindern oder Alleinstehende – sie alle sollen in unserem Land ein Zuhause finden, das sie sich leisten können.

Mit einer aktiven Städte- und Wohnungsbaupolitik stärken wir sowohl unsere Ballungszentren als auch den Ländlichen Raum gleichermaßen. Außerdem bringen wir den Klimaschutz und das Energiesparen im Wohnen voran.

Für die Landesregierung ist die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe aller am Wohnungsbau beteiligten Partner. Deshalb haben wir die Mittel für die Förderung des Wohnungsbaus mit 377 Millionen Euro im Vergleich zu 2011 auf mehr als das Siebenfache angehoben, was auch durch erhöhte Bundesfinanzhilfen möglich war. Unsere Aufgabe ist es dabei, die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen und die Instrumente und Programme zu optimieren und zu ergänzen.

2019 hat die Landesregierung die Landesbauordnung umfassend novelliert. Die Novellierung soll dabei helfen, Bauen einfacher, kostengünstiger und nachhaltiger zu machen. Im Rahmen der Wohnraumoffensive hat im Mai 2020 der bundesweit einmalige „Grundstücksfonds“ und im Dezember 2020 das „Kompetenzzentrum Wohnen“ seine Arbeit aufgenommen. Zugleich wurde die „Patenschaft Innovativ Wohnen BW“ ins Leben gerufen. Es geht um wichtige Impulse, bezahlbaren Wohnraum im Land nachhaltig zu aktivieren und zu schaffen, die Kommunen bei einer aktiven und nachhaltigen Flächen- und Wohnungsbaupolitik zu unterstützen und die Themen Innovation und Bezahlbarkeit im Wohnen miteinander zu verbinden.

Beim Flächenverbrauch gilt für uns der Grundsatz innen vor außen, wonach wir auch unter dem derzeit gegebenen Wohnraumbedarf Ökologie, Ökonomie, die Lebensfähigkeit der Städte und Gemeinden und die Sicherung der Nahversorgung miteinander verbinden. Gerade in Zeiten verstärkter Bautätigkeit ist der effiziente Umgang mit Flächen, der Umgang mit dem Bestand als wichtige Ressource notwendig. Langfristig und mit Blick auf die gesamte Landesfläche streben wir die Netto-Null beim Flächenverbrauch an.

Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“

Eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dabei geht es um mehr als ein Dach über dem Kopf. Wohnen bedeutet, ein Zuhause zu haben und sich beheimatet fühlen. Mit dem neuen, ressortübergreifenden Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen” (SDB) geht die Landesregierung die zentralen Herausforderungen an: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, Bauen ökologischer machen und die Digitalisierung der Bauwirtschaft voranbringen. Dafür vernetzen wir alle relevanten Akteure und herausragende Kompetenzen aus den Bereichen Architektur, Planung, Bauwirtschaft, Handwerk und Wissenschaft gebündelt, um Innovationsimpulse für das Planen und Bauen von morgen zu setzen. Dabei sollen agile Arbeitsgruppen tatsächlich umsetzbare Lösungswege erarbeiten und modellhafte Projekte entstehen, die auf eine breite Anwendbarkeit in der Praxis abzielen. 

Großes Potenzial zum Energiesparen

Private Haushalte verbrauchen für Heizung und Warmwasser 22 Prozent der gesamten Energie in Baden-Württemberg und bergen großes Einsparpotenzial. Die Sanierung eines älteren Hauses kann den Energieverbrauch um bis zu 90 Prozent reduzieren. Gute Beispiele zeichnet das Umweltministerium mit dem Effizienzpreis Bauen und Modernisieren aus. Die Landesregierung gibt vielfältige Hilfestellungen und Informationen zur energetischen Sanierung älterer Gebäude und zum Energiesparen. Dazu gehört die Förderung der seriellen Sanierung.

Einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet auch das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG). Nach einem Heizungsaustausch sollen demnach fünfzehn Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien stammen. Dabei gibt es eine große Wahlfreiheit und hohe Flexibilität, wobei sich Erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen miteinander kombiniert lassen. Mit diesem Gesetz haben wir unsere bundesweite Vorreiterrolle beim Klimaschutz im Gebäudebereich weiter ausgebaut. Wir wollen in den kommenden Jahren das EWärmeG in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand weiterentwickeln. Zudem wollen wir die Wärmepumpentechnik gezielt fördern.

Darüber hinaus wird die Landesregierung eine Solarpflicht für alle neuen Gebäude und für Bestandsgebäude bei grundlegenden Dachsanierungen einführen.

Bereits seit 1999 informiert und berät das Informationsprogramm Zukunft Altbau unter dem Dach der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie alle am Bau und an Modernisierungen Beteiligten zu Fragen, Vorteilen und Effekten einer energetischen Sanierung – neutral, ganzheitlich und kostenlos. Das erklärte Ziel sind mehr und bessere energetische Sanierungen im Land.

Digitales Bauen unterstützen

Die Arbeit von Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planern sowie Ingenieurinnen und Ingenieure unterliegt in besonderem Maße der technologischen Dynamik. Die Landesregierung wird sie im Rahmen ihrer umfassenden Digitalisierungsstrategie digital@BW dabei unterstützen, die Möglichkeiten der Digitalisierung – beispielsweise durch Building Information Modeling – optimal auszuschöpfen.

Mit der Novelle der Landesbauordnung 2019 haben wir die meisten Schriftformerfordernisse im baurechtlichen Verfahren aufgehoben. Damit können nun Bauherren und Entwurfsverfasser insbesondere Bauanträge und Bauvorlagen auch mit einfacher elektronischer Post einreichen, soweit die zuständige Behörde nicht während einer Übergangszeit bis Ende 2021 von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht, eine Nachreichung in Schriftform zu verlangen.

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