Wohnungsbau

2.600 neue Sozialwohnungen im Land

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Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Bauministerin Nicole Razavi zieht eine positive Bilanz der Wohnraumförderung im Jahr 2023. Es wurden 2.600 neue Sozialwohnungen geschaffen. Das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr.

Die deutliche Aufstockung der Mittel für die soziale Wohnraumförderung durch Bund und Land hat sich auch 2023 ausgezahlt. Wie Bauministerin Nicole Razavi unter Berufung auf Zahlen der landeseigenen L-Bank bekannt gab, wurden im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg dank der sozialen Wohnraumförderung des Landes 2.602 neue Sozialwohnungen geschaffen. Das sind rund 20 Prozent mehr als im Jahr davor (2.167) und nahezu doppelt so viele wie noch im Jahr 2019 (1.334). Zudem konnten 2023 Förderzusagen für den Neubau von insgesamt 2.568 Sozialwohnungen erteilt werden. 784 Familien im Land erhielten darüber hinaus zinsverbilligte Darlehen, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen, darunter auch der Bestandserwerb. „Die Zahlen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Mit der sozialen Wohnraumförderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarkts und für mehr bezahlbaren Wohnraum – und das in sehr schwieriger Zeit.“

Im Gegenzug sind im vergangenen Jahr laut den Zahlen, die dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen von den Gemeinden vorliegen, 1.289 Sozialwohnungen im Land aus den Sozialbindungen gefallen – dies ist der Durchschnittswert für die Jahre 2023 bis 2025, basierend auf der letzten Bestandserhebung bei den Kommunen im Jahr 2020. Demnach hat sich 2023 der Gesamtbestand an Sozialwohnungen zum zweiten Mal in Folge weiter erhöht, und zwar laut den vorliegenden Zahlen der Gemeinden um rund 2,5 Prozent auf nunmehr 53.600. Bereits im Jahr davor war der Bestand – erstmals seit fünf Jahren – um 1,4 Prozent wieder leicht gestiegen. „Die von uns eingeleitete Trendwende hält in jedem Fall an, das ist sehr erfreulich“, so Razavi.

Wohnraumförderung wird weiter erhöht

In der vergangenen Legislaturperiode (2016 bis 2021) hatte die grün-schwarze Landesregierung das jährliche Fördervolumen in der sozialen Wohnraumförderung auf rund 250 Millionen Euro aufgestockt. Auch in dieser Legislaturperiode erfolgten und erfolgen sowohl vom Bund als auch vom Land weitere Erhöhungen: Vergangenes Jahr standen für das Landeswohnraumförderprogramm und das „Junge Wohnen“ insgesamt rund 525 Millionen Euro zur Verfügung, für dieses Jahr ist im Haushaltsplan ein Bewilligungsrahmen von rund 551 Millionen Euro vorgesehen. „Dies ist angesichts der aktuell sehr schwierigen Lage der öffentlichen Haushalte eine große Kraftanstrengung“, betonte Razavi. „Natürlich würde ich mir angesichts der sehr hohen Nachfrage nach der sozialen Wohnraumförderung noch deutlich mehr Geld wünschen, aber man muss mit seinen Forderungen und Wünschen auch realistisch sein.“

Das Landeswohnraumförderprogramm sei das Flaggschiff der baden-württembergischen Wohnraumförderung, sagte L-Bank-Chefin Edith Weymayr. Ergänzend dazu gebe es noch weitere wichtige Förderprogramme, die dazu beitragen, Wohnraum in Baden-Württemberg zu schaffen und zu erhalten: „Darlehen von weit über einer halben Milliarde Euro haben wir über die Hausbanken im vergangenen Jahr in unseren Programmen „Wohnen mit Kind“, „Wohnen mit Zukunft“ und „Kombi-Darlehen-Wohnen“ bewilligt. Rund 70 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Diese Programme fördern nachhaltiges Wohneigentum für junge Familien. Andere Programme der L-Bank fördern die Schaffung von Mietwohnungsraum – ebenfalls in nennenswertem Umfang: über 200 Millionen Euro im vergangenen Jahr.“

Förderung von Sozialmietwohnungen

Bei der Förderung von Sozialmietwohnungen unterstützt der Staat (Bund und Land) die Schaffung sozial gebundenen Mietwohnraums. Im Gegenzug werden die Verfügungsberechtigten verpflichtet, die Miete für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 40 Jahre) deutlich (zwischen 20 und 40 Prozent) unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu halten und die Wohnung ausschließlich an Menschen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die genaue Höhe der Förderung hängt von der Dauer der sozialen Miet- und Belegungsbindungen ab und davon, wie stark die Miete zu reduzieren ist.

Um in Erfahrung zu bringen, wie viele Sozialwohnungen es im Land gibt und in wie vielen Fällen in den nächsten Jahren die Sozialbindungen enden, wurde der landesweite Sozialmietwohnungsbestand sowie dessen künftige Entwicklung bislang in regelmäßigen Abständen bei den Gemeinden erhoben. Zuletzt war dies Ende 2020 der Fall. Inzwischen wird am Aufbau einer zentralen elektronischen Wohnungsbindungskartei gearbeitet, die eine tagesaktuelle Erfassung des Bestands ermöglichen soll. Der Aufbau dieser Datei ist weitgehend abgeschlossen. Ziel ist es, dass noch in diesem Jahr alle Kommunen im Land die Datei nutzen und so ein landesweiter, regelmäßiger Überblick möglich wird.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Wohnraumförderung

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