Städtebauförderung

Land fördert nichtinvestive Städtebauprojekte

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Im Rahmen der nichtinvestiven Städtebauförderung hat das Land im Jahr 2023 17 Städte und Gemeinden mit insgesamt 1,2 Millionen Euro gefördert. Das Programm unterstützt die Kommunen gezielt beim Auf- und Ausbau sozialer Projekte in laufenden Sanierungsgebieten.

Siebzehn Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg erhielten 2023 eine Förderung für nichtinvestive Einzelprojekte in Sanierungsgebieten. Insgesamt 1,2 Millionen Euro hat das Land im Rahmen des Förderprogramms der Nichtinvestiven Städtebauförderung (NIS) im letzten Jahr bewilligt. Das teilte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi am 10. Januar 2024 in Stuttgart mit.

Zu den geförderten Kommunen gehören Bad Mergentheim, Bösingen, Bruchsal, Freiburg im Breisgau, Gäufelden, Heilbronn, Heitersheim, Lauchringen, Leinfelden-Echterdingen, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Schopfheim, Spaichingen, Stuttgart, Tuttlingen und Ulm.

Ministerin Razavi erklärt: „Die nichtinvestive Städtebauförderung ist eine optimale Ergänzung zu unseren Programmen im baulich-investiven Bereich. Damit unterstützen wir die Kommunen gezielt beim Auf- und Ausbau sozialer Projekte in laufenden Sanierungsgebieten. Das stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, verbessert die Generationsgerechtigkeit und Integration und trägt zu nutzungsgemischten, lebendigen Quartieren bei – ein Plus für die Lebensqualität für alle.“

Miteinander stärken, Teilhabe fördern, Quartiere beleben

Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren, lebendige Quartiere zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen – das sind die Ziele des seit 2015 bestehenden Programms. Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit.

Gefördert werden quartiersbezogene Projekte, die insbesondere zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier und zur bedarfsgerechten Nahversorgung beitragen. Dabei sind auch modellhafte Projekte und Handlungsstrategien möglich, die mit Blick auf die Situation in den Quartiers- und Ortszentren einen besonderen Schwerpunkt auf die Daseinsvorsorge und die positive Belebung legen. Die geförderten Projekte 2023 reichen vom „Städtelefest“ über interkulturelle und generationenübergreifende Veranstaltungen bis zur Hausaufgabenhilfe für Kinder.

Die Städte und Gemeinden können die Fördermittel unter anderem zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds verwenden, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz der Mittel entscheiden. Die Kommunen beteiligen sich in der Regel zu 40 Prozent an den Kosten.

„Auch dieses Mal haben viele Kommunen unsere NIS-Mittel für ein Quartiersmanagement beantragt, als Kümmerer und Ansprechpartner vor Ort in Verbindung mit einem Verfügungsfonds. Die Einsatzgebiete sind dabei so vielfältig wie unsere Kommunen selbst: Neben der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und des sozialen Zusammenhalts dienen die Fördermittel zum Beispiel auch dazu, Strategien zur nachhaltigen Belebung der Ortsmitten zu entwickeln und gewerblichen Leerstand zu reaktivieren“, so Ministerin Razavi.

Auch für 2024 stehen im Doppelhaushalt 2023/2024 für das NIS-Programm Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro bereit. Die Ausschreibung soll im Frühjahr 2024 erfolgen.

Geförderte Projekte

Nichtinvestive Städtebauförderung 2023
Gesamtbetrag: 1.207.429 Euro

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