Wohnen

Zweckentfremdung von Wohnraum eindämmen

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Das Kabinett hat die Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes beschlossen und zur Beratung im Landtag freigegeben. Mit den Änderungen sollen Städte und Gemeinden besser gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen können.

Der Ministerrat hat am Dienstag, 8. Dezember 2020, die Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag beschlossen. „Wir wollen unseren Städten und Gemeinden mit den geplanten Änderungen noch bessere und effektivere Instrumente an die Hand geben, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu können“, erklärte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Registrierungs- und Anzeigepflicht

Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel sollen zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen können. „Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es wichtig, noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können. Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, so Hoffmeister-Kraut. Deshalb werde die Auskunftspflicht eingeführt, damit die Kommune im Einzelfall besser nachprüfen kann, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist. Auch die Möglichkeit, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnraum sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Ferienwohnraum einzuführen, ist für die Kommunen wichtig, um das Verbot konsequenter umsetzen zu können.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Bußgeldrahmen. Für Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis soll das maximal mögliche Bußgeld von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Für die neu eingeführten Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflichten soll künftig ein Bußgeld bis 50.000 Euro erhoben werden können. „So können die Kommunen künftig noch schlagkräftiger gegen Verstöße vorgehen, um Wohnraum zu sichern“, sagte die Wirtschaftsministerin.

Vorhandene Wohnraum-Potentiale nutzen

Zusätzlich sollen im Zuge der Änderungen einige Regelungen im Zweckentfremdungsverbotsgesetz klarer definiert und angepasst werden. Für mehr Rechtssicherheit soll beispielsweise der Zeitraum einer Vermietung von Wohnraum für Zwecke der Fremdenbeherbergung, ab dem eine Zweckentfremdung vorliegt, auf zehn Wochen im Kalenderjahr festgelegt werden. Auch soll angeordnet werden, dass Widerspruch und Klage gegen den Vollzug des Gesetzes keine aufschiebende Wirkung haben und somit Verzögerungen durch Einlegung von Rechtsmitteln vermieden werden.

Hoffmeister-Kraut appellierte zudem nochmals an die Städte und Gemeinden, alle vorhandenen Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Zukunftsweisende und innovative Ansätze der Wohnraumschaffung werden auch im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg mit ihren zentralen Elementen des Grundstücksfonds und des Kompetenzzentrums Wohnen BW identifiziert und weiterverfolgt werden.

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, wenn Wohnraum als Gewerberäume verwendet oder als gewerbliche Ferienwohnungen überlassen wird. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müssen dann genehmigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld sanktioniert. Die Kommunen regeln dies durch den Erlass einer entsprechenden Satzung mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren.

Beteiligungsportal: Zweckentfremdungsverbotsgesetz

Weitere Meldungen

Ein Wanderer steht im Nordschwarzwald beim Ruhestein am Aussichtspunkt Wildseeblick. (Bild: Uli Deck / dpa)
  • Naturschutz

Zehn Jahre Nationalpark Schwarzwald

Ein Auto fährt auf einer Allee entlang einer Landesstraße.
  • Verkehrssicherheit

Novelle des Straßenverkehrs­gesetzes beschlossen

Minister Peter Hauk (Vierter von links) auf der Verbraucherschutzministerkonferenz 2024 zusammen mit den anderen Ministerinnen und Ministern
  • Verbraucherschutz

Versicherungspflicht für Elementarschäden gefordert

Die Teilnehmenden der 34. GFMK haben sich im Freien zum Gruppenfoto aufgestellt.
  • Gleichstellung

Für geschlechtergerechte Digitalisierung und gegen Sexismus

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
  • Gesundheit

Land setzt bei Gesundheitsministerkonferenz eigene Akzente

Ein Testzug der Deutschen Bahn (vierteilige ICE 1 Garnitur) fährt auf der Neubaustrecke Wendlingen Ulm.
  • Bahn

Vermittlungsausschuss einig bei Bahnmodernisierung

  • Bürokratieabbau

Jahresbericht 2022/2023 zum Bürokratieabbau

  • Haushalt

Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2025/2026

Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Änderungen des Landes­beamtengesetzes beschlossen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
  • Landesregierung

Einladung zum Bürgerempfang in Friedrichshafen

Kleinkind auf Rutsche
  • Städtebauförderung

Land fördert sechs nichtinvestive Städtebauprojekte

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
  • Wirtschaft

EU-Kommission droht hohe Strafzölle auf E-Autos aus China an

Staatssekretär Dr. Andre Baumann überreichte die Urkunden an die neuen N!-Charta Sport Mitglieder
  • Nachhaltigkeit

Neue Mitglieder der N!-Charta Sport

Ein Neubaugebiet von Weissach
  • Steuern

Finanzgericht weist zwei Klagen zur Grundsteuer ab

Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)
  • Wahlen

Erste Ergebnisse der Kommunalwahlen 2024

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
  • Direkte Demokratie

Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen

Klaus Töpfer
  • Nachruf

Zum Tod von Klaus Töpfer

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 11. Juni 2024

Die Türme der Stiftskirche ist beim Aufbau des Public Viewing für die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland auf dem Stuttgarter Schlossplatz hinter einem Eingang zur Fanmeile zu sehen.
  • Fußball-EM

Land freut sich auf Gastgeberrolle bei Euro 2024

Zwei Grundschüler stehen an einer Straße vor einer Schule.
  • Verkehrssicherheit

Malwettbewerb für Verkehrssicherheit

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
  • Wahlen

Vorläufiges Ergebnis der Europawahl 2024

Minister Hermann mit dem Förderungsbescheid.
  • Elektromobilität

Land fördert Elektro-Fahrzeuge für Pflegedienste

Bahnfahrt 2024
  • Ländlicher Raum

Bahnfahrt rund um den Kaiserstuhl

Die Mitglieder des Innenausschusses vor eines Hubschraubers der Polizeihubschrauberstaffel am Flughafen Stuttgart
  • Polizei

Innenausschuss besucht Polizeihubschrauber­staffel

Kuhweide mit Kühen
  • Tierschutz

Eilimpfungen gegen Blauzungenkrankheit