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Vermittlungsausschuss einig bei Bahnmodernisierung

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Ein Testzug der Deutschen Bahn (vierteilige ICE 1 Garnitur) fährt auf der Neubaustrecke Wendlingen Ulm.

Ein Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern hat sich über die Verteilung der Kosten für die Bahnmodernisierung geeinigt. Neben neuen Regelungen für die Sanierung und Instandhaltung von Bahnhöfen will der Bund auch einen großen Teil der Kosten für die Digitalisierung übernehmen.

Bund und Länder haben ihren Streit über die Verteilung der Kosten für Sanierung und Modernisierung des deutschen Schienennetzes beigelegt. Verkehrsminister Winfried Hermann sprach von einem guten Kompromiss. Es sei den Ländern gelungen, über das Vermittlungsverfahren das vom Bundestag vorgelegte Gesetz deutlich zu verbessern. So seien nun auch die Bahnhöfe beziehungsweise Empfangsgebäude Teil der Sanierungsoffensive.

„Die Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat schafft die Grundlage für eine große Bahn-Sanierungsoffensive. Diese ist mehr als überfällig, damit die Bahn zukünftig pünktlich und zuverlässig fahren kann. Nicht nur die Hochleistungskorridore, sondern auch das Netz in der Fläche wird ebenso saniert. Die Kosten der Digitalisierung werden zwischen Bund und Ländern fairer verteilt als ursprünglich vorgesehen“, sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann am Donnerstag.

Mit einer Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) soll sich der Bund künftig auch direkt an den Kosten der Modernisierung, Unterhaltung und Instandhaltung des Bahnnetzes und nicht nur an Bauprojekten beteiligen können. Minister Hermann erklärte: „Die Einigung im Vermittlungsausschuss ist ein guter Kompromiss nach langen und zähen Verhandlungen sowie ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung des Schienenverkehrs. Dabei konnten wir die Weichen hin zu einer Modernisierung und Digitalisierung des völlig veralteten und in Teilen maroden Bahnnetzes stellen.“ Bundestag und Bundesrat müssen den Einigungsvorschlag des Ausschusses noch annehmen. Die Länderkammer soll an diesem Freitag über die entsprechende Änderung des BSWAG entscheiden.

Bahnnetz soll leistungsfähiger werden

Ziel der Reform des BSWAG ist ein leistungsfähigeres Schienennetz. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für die im Juli 2024 startende Sanierung der sogenannten Hochleistungskorridore im Eisenbahnnetz. Ein wichtiges Anliegen der Länder im Vermittlungsverfahren war aber, dass die Sanierung hoch frequentierter Bahnstrecken wie der Riedbahn zwischen Mannheim und Frankfurt nicht zu Lasten des Bestandsnetzes in der Fläche geht. Begonnene Aus- und Neubauvorhaben müssten gleichwohl fertiggestellt werden. Die Digitalisierung der Schiene wird mit der Sanierung einhergehen. Investiert werden müsse nicht nur in die Hochleistungskorridore, sondern auch in das übrige Bahnnetz.

Bund will großen Teil der Kosten für Digitalisierung übernehmen

Für die Digitalisierung des Schienenverkehrs müssen neben der Infrastruktur auch die Züge mit entsprechender Technik ausgestattet werden. Einen wesentlichen Teil der Kosten soll der Einigung im Ausschuss zufolge künftig der Bund übernehmen. Um die Einführung der Digitaltechnik schnell und kosteneffizient voranzubringen sieht der Beschluss vor, eine Koordinierungsstelle zu schaffen, die von der Deutschen Bahn (DB), den Ländern und den Aufgabenträgern im Schienenverkehr aufgebaut, betrieben und durch das Bundesverkehrsministerium unterstützt wird. Winfried Hermann lobte die Lösung: „Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Digitalisierung der Schiene. Durch modernste Technik können wir das bestehende Netz leistungsfähiger und zuverlässiger machen und das auch dort, wo der Neu- und Ausbau von Strecken nur schwer möglich ist.“

Bund, Länder und DB teilen sich die Kosten für Schienenersatzverkehr

Bei den geplanten monatelangen Generalsanierungen großer Schienenkorridore wird den Fahrgästen ein Ersatzverkehr mit Bussen angeboten. Die Kosten dafür teilen sich dem Beschluss im Vermittlungsausschuss zufolge Bund, Länder und DB. Demnach übernehmen der Bund 40, die Länder 50 und die Bahn 10 Prozent der Kosten. Für die Generalsanierung der Hochleistungskorridore kann auf Basis dieser Finanzierung für die Fahrgäste ein attraktiver und leistungsfähiger Ersatzverkehr sichergestellt. Dieses war ein zentrales Anliegen der Länder.

Bahnhöfe sollen modernisiert werden

Zudem wurden neue Regelungen für Sanierung und Instandhaltung von Bahnhöfen vereinbart. Dies kann der Bund nach der entsprechenden Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes künftig ebenfalls fördern.

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