Verwaltung

Landtag beschließt Änderungen des Landesbeamtengesetzes

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Polizisten kontrollieren eine Gruppe Jugendlicher. (Foto: dpa)
Symbolbild

Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein Gesetz beschlossen, das insbesondere den Polizistinnen und Polizisten im Land zugutekommt, diese schützt und ihnen in schwierigen Lagen hilft.

„Der Tod des Polizisten Rouven Laur nach einem Messerangriff bei einem Einsatz in Mannheim am 31. Mai 2024 macht uns tief traurig. Der brutale Angriff hat auf schrecklichste Weise deutlich gemacht, was Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten bedeutet. Die Zahl dieser Taten hat massiv zugenommen, und das ist alarmierend. Dieser besorgniserregenden Entwicklung müssen wir entschlossen und mit Nachdruck entgegenwirken. Unsere Polizistinnen und Polizisten treten Tag und Nacht für uns ein. Sie verteidigen Recht und Ordnung und sorgen für unsere Sicherheit. Mit der aktuellen Änderung des Landesbeamtengesetzes entwickeln wir unsere bestehende – damals bundesweit fortschrittlichste und bereits von den Gewerkschaften der Polizei als einmalig gut gelobte – Regelung zur Übernahme von Schmerzensgeldsprüchen noch einmal fort und verbessern sie in ganz entscheidenden Punkten fundamental. Das haben wir uns bereits im Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben. Wir gehen einen weiteren, ganz bedeutenden Schritt, um insbesondere den Schutz unserer Polizistinnen und Polizisten nachhaltig zu verbessern und für eine angemessene Entschädigung zu sorgen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl. Der Landtag von Baden-Württemberg hatte in zweiter Lesung eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen.

Ombudsstelle im Innenministerium

Mit der Gesetzesänderung kann nun der Dienstherr einer Beamtin oder einem Beamten auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn der Schmerzensgeldanspruch nicht eingefordert werden kann – zum Beispiel, weil eine Schuldunfähigkeit besteht oder der Täter beziehungsweise die Täterin nicht identifiziert werden kann. Für die Entscheidung über die Entschädigungszahlung wird im Innenministerium eine Ombudsstelle eingerichtet. Dieser können im Einzelfall auch andere, besonders schwerwiegende Fälle vorgelegt werden, in denen die Voraussetzungen der Erfüllungsübernahme nicht vorliegen, freilich eine Entschädigung recht und billig ist. Der bürokratische Aufwand bleibt dabei insgesamt überschaubar.

Die Änderung zum Schmerzensgeld ist Teil von weiteren Änderungen des Landesbeamtengesetzes:

  • Ministerien bekommen etwa die Möglichkeit, künftig die Einzelheiten hinsichtlich des Erscheinungsbilds ihrer Beamtinnen und Beamten durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
  • Die Regeln zur Beurteilung von Beamten wurden an die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung angepasst. Künftig muss eine Beurteilung mit einem Gesamturteil schließen. Zudem wird dem Innenministerium, dem Justizministerium und dem Kultusministerium die Möglichkeit eröffnet, das Beurteilungswesen für Beamtinnen und Beamten ihres Geschäftsbereichs abweichend von der Rechtsverordnung der Landesregierung zu regeln. Erforderlich ist das vor allem für die Beurteilungen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, der Bezirksnotarinnen und Bezirksnotare, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sowie der Lehrkräfte im Schuldienst.
  • Ferner erfolgen Änderungen des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes im Hinblick auf die Ämter des Polizeivollzugsdienstes. 

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