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Finanzgericht weist zwei Klagen zur Grundsteuer ab

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Ein Neubaugebiet von Weissach

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat zwei Klagen gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Die Reform der Grundsteuer ist erforderlich, da die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat am 11. Juni 2024 zwei Klagen gegen die Landesgrundsteuer abgewiesen. Konkret ging es bei den Klagen um die Bewertung zweier Grundstücke im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes. Das Finanzministerium sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt, dass die Landesgrundsteuer verfassungskonform ist.

Für die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ändert sich nichts am bisherigen Verfahren. Die Kommunen werden in den nächsten Monaten die neuen Hebesätze für die Grundsteuer festlegen. Auf Basis dieser Hebesätze wird dann die jeweilige Grundsteuer für das Jahr 2025 berechnet. Dann werden die Eigentümerinnen und Eigentümer ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten.

Alte Grundsteuer verfassungswidrig

Die Reform der Grundsteuer war notwendig geworden, weil die alte Grundsteuer vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde. Daraufhin haben der Bund und die Bundesländer neue Grundsteuermodelle entwickelt. Baden-Württemberg hat sich für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden. Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich ausschließlich aus dem Bodenwert. Für die Berechnung des Grundsteuerwertes ist alleine die Größe und der Bodenrichtwert des Grundstücks entscheidend.

Den Bodenrichtwert ermitteln örtliche Gutachterausschüsse, die zu den Kommunen gehören. Anschließend wird der Grundsteuerwert mit einer Steuermesszahl multipliziert. Grundstücke, die überwiegend Wohnzwecken dienen, werden steuerlich begünstigt. Die eigentliche Grundsteuer ergibt sich dann aus der Höhe des örtlichen Grundsteuerhebesatzes und dem Grundsteuermessbetrag. Über den Hebesatz entscheidet jede Kommune selbst.

Ministerium für Finanzen: Alles zum neuen Grundsteuergesetz

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