Frühkindliche Bildung

Wichtiger Schritt für Kitas in Richtung Regelbetrieb

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Erzieherin ließt drei Kleinkindern aus einem Buch vor (Bild: © dpa).

Mit der Neufassung der Corona-Verordnung Kita geht das Land einen wichtigen Schritt in Richtung Regelbetrieb. Gleichzeitig wird der notwendige Infektionsschutz in den Einrichtungen gewährleistet.

Die Neufassung der Corona-Verordnung Kita ist am 4. Oktober 2021 in Kraft getreten. Wir haben die Einrichtungen bereits über die wesentlichen Änderungen informiert. „Mit diesen Regelungen möchten wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Regelbetrieb gehen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta und fügt an: „Gleichzeitig gewährleisten wir damit selbstverständlich nach wie vor den notwendigen Infektionsschutz in den Einrichtungen.“ Im Kern betreffen die Anpassungen fünf Punkte.

Notwendiger Infektionsschutz gewährleistet

So wurden die Bestimmungen zur Kohortenbildung aufgehoben. Die Betreuung kann daher im Rahmen des betriebserlaubten Konzepts wieder ohne Gruppenbeschränkungen durchgeführt werden. Dies gilt auch für Ausflüge, Spaziergänge und die Nutzung öffentlicher Spielplätze. Ferner müssen Eltern und sonstige externe Personen grundsätzlich einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorlegen, wenn sie eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreten. Sollte dieser mittels Test erfüllt werden, darf der zugrundeliegende Test nicht länger als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) oder 48 Stunden (PCR-Test) zurückliegen. Ausgenommen von der 3G-Regel bleiben die in der Einrichtung betreuten Kinder, solange kein Infektionsfall in der Betreuungsgruppe auftritt, sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Veranstaltungen und Teststellen

Die 3G-Regel greift auch bei Veranstaltungen und Gremiensitzungen, die in der Einrichtung oder auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden. Ein Beispiel sind Elternabende. Geimpft, genesen oder getestet müssen auch Eltern oder Großeltern sein, die sich im Rahmen der Eingewöhnung und für sonstige Aufenthalte in der Einrichtung oder auf dem Gelände während der Betriebszeiten befinden. Ausnahmen stellen kurze Aufenthalte wie das Bringen und Abholen der Kinder dar.

Nicht-immunisiertes Personal muss weiterhin einen negativen Corona-Test vorweisen. Hierfür ist auch ein Testnachweis einer dafür zugelassenen externen Teststelle – beispielsweise Testzentrum, Arztpraxis oder Apotheke – möglich. In der Kindertagespflege sind auch Testungen, die nicht unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person durchgeführt werden, möglich. Dies gilt, sofern die Kindertagespflege nicht im Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen, also zum Beispiel alleine im Privathaushalt oder in anderen geeigneten Räumen durchgeführt wird.

Kultusministerium: Corona-Verordnung Kita

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Eine Pflegerin legt der Bewohnerin einer Seniorenresidenz im Rahmen einer elektronischen Visite ein EKG-Gerät an, das die Daten an einen Tablet-Computer und von dort aus zum Arzt überträgt.
Pflege

Land investiert 1,6 Millionen Euro in Televisiten

Ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts, führt bei der Eröffnung des neuen "Future Work Lab" des Fraunhofer Instituts in Stuttgart einen Roboterarm. (Foto: dpa)
Wirtschaftsnahe Forschung

38,1 Millionen Euro für die Fraunhofer-Gesellschaft

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)
Bildung

Land fördert innovative Inklusions-Projekte in der Lehrerbildung

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Bürgerengagement

Sozialministerium fördert 27 Ehrenamtsprojekte

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung

Bei dem Bild handelt es sich um einen Screenshot der Startseite von kinderschutz-bw.de, einer Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Es zeigt einen kleinen Jungen, der mit einem Holzflugzeug spielt.
Kinderschutz

Webplattform Kinderschutz für Baden-Württemberg gestartet

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Sozialversicherung

Land fordert Steuerfinan­zierung versicherungsfremder Leistungen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025