Verbraucherschutz

Verunreinigungen von gentechnisch verändertem Raps in Speise-Senf

Schon seit einigen Jahren stellen die Wissenschaftler im Gentechnik-Labor des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg immer wieder Spuren von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in Senfproben fest. „Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu gentechnisch veränderten Pollen in Honig im Jahr 2011 ist klar, dass so verunreinigter Speise-Senf nicht verkauft werden darf. Das entspricht auch dem Empfinden der Verbraucherinnen und Verbraucher, die keinerlei Gentechnik auf dem Teller haben wollen – egal wie diese in die Produkte gelangt ist“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Montag (21. Januar) in Stuttgart. Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat daher zwei Proben Speise-Senf beanstandet und weitere Schritte eingeleitet.
 
Unternehmen müssen handeln – Untersuchungen werden fortgesetzt
Nach derzeitigem Stand handle es sich bei den Verunreinigungen von Senf mit gentechnisch verändertem Raps bislang um Einzelfälle. „Nun sind die Lebensmittelunternehmer am Zug. Sie müssen ihrer Sorgfaltspflicht in vollem Umfang nachkommen, um zu gewährleisten, dass nur einwandfreie Rohware verarbeitet wird“, sagte Bonde. Das baden-württembergische Verbraucherministerium hat daher das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebeten, die Problematik aufzugreifen und auf die Wirtschaftsverbände zuzugehen. Die baden-württembergischen Lebensmittelüberwachungsbehörden verfolgen die Thematik der gentechnisch veränderten Lebensmittel auch zukünftig mit speziellen Schwerpunktprogrammen.
 
Der gentechnisch veränderte Raps GT73 ist in der EU bei Lebensmitteln nur für raffiniertes Öl und Zusatzstoffe zugelassen. Eine allgemeine Zulassung, die auch das Lebensmittel Senf einschließt, existiert derzeit nicht. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 6. September 2011 zu gentechnisch veränderten Pollen in Honig auf das hohe Schutzniveau für Leben und Gesundheit des Menschen abgehoben und ausgeführt, dass es als Voraussetzung für die Anwendung der in der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 vorgesehenen Zulassungsregelung nicht davon abhängt, ob der betreffende Stoff absichtlich hinzugefügt oder unabsichtlich eingetragen wurde.
 
Auch unabsichtliche und geringfügige Einträge von gentechnisch verändertem Raps in Lebensmittel sind nach europäischem Recht nicht zulässig. Dies bedeutet nicht, dass gentechnisch verunreinigter Senf gesundheitsschädlich sein muss, sondern nur, dass gesundheitliche Auswirkungen von GT73-Raps in Lebensmitteln in der EU noch nicht umfassend geprüft wurden.
 
Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat die nun beanstandeten zwei Proben Ende 2012 routinemäßig im Handel entnommen. Die Gutachten zu diesen Proben sind nach Abschluss der Untersuchungen Mitte Januar 2013 an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden verschickt worden. In den anderen neun im Jahr 2012 entnommenen Senfproben waren keine gentechnischen Verunreinigungen nachweisbar.
 
Senfsaat wird vorwiegend in Nordamerika und Osteuropa angebaut. Kanada gilt derzeit als der größte Exporteur und der zweitgrößte Produzent von Senfsaat . So führte Kanada im Jahr 2005 rund 123.000 Tonnen Senfkörner aus. In Kanada wird außerdem gentechnisch veränderter Raps großflächig angebaut.
 
Weitere Informationen zum Thema unter www.ua-bw.de.

Quelle:

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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