Hochschulen

Vertrauensanwältin für sexuelle Belästigung weiter im Einsatz

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt, Michaela Spandau.
Vertrauensanwältin für sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt, Michaela Spandau

Rechtsanwältin Michaela Spandau steht Hochschul- und Kultureinrichtungen als Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für weitere fünf Jahre zur Verfügung. Sie stellt ein zusätzliches Hilfsangebot bei auftretenden Fällen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt dar.

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst führt den Einsatz der Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt fort. Michaela Spandau steht für Fragen der zum Ministerium zählenden Einrichtungen seit zwei Jahren zur Verfügung. Auch Betroffene können sich – wenn gewünscht anonym – an die im Opferrecht und -schutz langjährig erfahrene Rechtsanwältin wenden. Das Institut der Vertrauensanwältin in Baden-Württemberg speziell für den Hochschul- und Kulturbereich ist bisher bundesweit einzigartig.

Ministerin Petra Olschowski sagte: „Michaela Spandau steht unseren Einrichtungen und Betroffenen sehr kompetent mit rechtlicher Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt zur Verfügung. Ihre Expertise wird bei Bedarf in Anspruch genommen und trägt bei Vorkommnissen in unseren Einrichtungen dazu bei, schnell zu einer rechtlichen Einordnung zu kommen. Unsere Hochschulen, Kliniken, Studierendenwerke und Kultureinrichtungen schätzen die Zusammenarbeit mit der Vertrauensanwältin sehr. Ich freue mich daher außerordentlich, Michaela Spandau für weitere fünf Jahre als Vertrauensanwältin bestellen zu können und mit ihr eine zusätzliche Möglichkeit der Hilfestellung bei auftretenden Fällen von Gewalt anbieten zu können.“

Im November 2020 betrat das Ministerium mit der Bestellung einer Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen in seinem Geschäftsbereich Neuland. Das Institut der Vertrauensanwältin in Baden-Württemberg hat seit seiner Einführung einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die vielfältigen Fallkonstellationen mit dem notwendigen emotionalen Abstand einzuordnen und sowohl Betroffenen, als auch anderweitig mit dem Thema der sexuellen Belästigung befassten Personen im Einzelfall schnell mit einer rechtlichen Beratung zu helfen.

Aufgrund positiver Resonanz wird das Angebot fortgeführt

Aufgrund der durchweg positiven Resonanz von Seiten der Einrichtungen hat das Ministerium entschieden, das Angebot fortzuführen. Nach Abschluss eines Vergabeverfahrens wurde Rechtsanwältin Michaela Spandau aus Stuttgart für weitere fünf Jahre als Vertrauensanwältin für den Bereich sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt für die Einrichtungen im Hochschul- und Kunstbereich bestellt.

„Die Vertrauensanwältin ist nur einer von mehreren Bausteinen der Aktivitäten des Ministeriums, um sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt entgegenzuwirken. An den Hochschulen werden gemäß Landeshochschulgesetz Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellt sowie Verfahrensregelungen getroffen. Zudem haben die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg eine Resolution gegen Sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt veröffentlicht“, sagte Ministerin Petra Olschowski weiter.

Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden

Auch die übrigen Einrichtungen haben Strukturen zum Themenkomplex sexuelle Belästigung aufgebaut und entwickeln diese fortwährend weiter. Hinzu kommen Schulungsangebote zum Umgang mit sexueller Belästigung. Auch seitens des Ministeriums werden regelmäßig Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus dem Geschäftsbereich angeboten. Hieran wirkt Michaela Spandau als Vertrauensanwältin maßgeblich mit.

Neben dem Angebot einer Vertrauensanwältin besteht weiterhin für Betroffene die Möglichkeit, sich direkt an eine externe Vertrauensperson zu wenden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der juristischen Erstberatung hinsichtlich eines konkreten Sachverhalts. Die Vertrauensanwältin kann anonym kontaktiert werden und sichert auf Wunsch Verschwiegenheit zu. Dies ist insbesondere im Hinblick auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse von großer Bedeutung.

Zur Person

Michaela Spandau ist seit 2014 Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist Gründungsmitglied des Netzwerks engagierter Rechtsanwälte im Opferschutz (NERO) und berät ehrenamtlich und anonym Erwachsene und Kinder, die von Gewalt- und Sexualstraftaten betroffen sind. Sie ist Co-Autorin des Werks „Opferrechte – Handbuch des Anwalts für Opferrechte“. Michaela Spandau spricht auch Slowakisch, Tschechisch, Spanisch und Englisch.

Weitere Meldungen

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Blick auf die Burg Hohenzollern.
Heimatforschung

Landespreis für Heimat­forschung 2027 ausgeschrieben

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Logo von Start up BW
Start-up BW

OSORA medical im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet