Genießerland

Verhandlungsstand bei TTIP gibt Anlass zur Sorge

Ein Schwarzwälder Schinken-Brot liegt auf einem Holzbrett. (Foto: dpa)

Das Genießerland Baden-Württemberg hat viele regionale Spezialitäten mit langer Tradition. Damit Spezialitäten wie der Schwarzwälder Schinken, Schwäbische Maultaschen und badischer und württembergischer Wein auch zukünftig durch die EU geschützt sind, müssen auf europäischer Ebene die politischen Weichen richtig gestellt werden – gerade bei den Verhandlungen um das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP mit den USA.

„Schwarzwälder Schinken ist ein erstklassiger kulinarischer Botschafter für ganz Baden-Württemberg – und das weltweit. Er ist auch wichtiger Wirtschaftsfaktor für das mittelständische Lebensmittelhandwerk im Schwarzwald. Deswegen sorgen mich Dokumente, die kürzlich aus den Geheimverhandlungen um ein transatlantisches Freihandelsabkommen der EU mit den USA bekannt geworden sind. Danach bleiben die USA bei geographischen Herkunftsangaben hart und wollen deren Schutz extrem aufweichen. Anders als interessierte politische Kreise in Brüssel und Berlin es vermitteln, sind die Gefahren für den Schutz regionaler Spezialitäten nicht vom Tisch – im Gegenteil. Das lässt für TTIP Schlimmes befürchten und ist weder im Interesse unserer Verbraucherinnen und Verbraucher noch der europäischen Hersteller“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich der Eröffnung des Schwarzwälder Schinkenfestes am Vorabend in Niedereschach (Schwarzwald-Baar-Kreis).

Handelsabkommen abspecken – Spezialitäten bewahren

Bonde kann sich ein abgespecktes Handelsabkommen gut vorstellen. „Es bietet sich an, dass sich EU und USA in ihren Verhandlungen auf den Abbau von Zöllen und technische Normen konzentrieren. Wenn die für viele Bürgerinnen und Bürger ausgesprochen sensiblen Bereiche Lebensmittel, Kosmetika und Chemikalien, Leistungen der Daseinsvorsorge und Kulturförderung außen vor bleiben, dann könnte am Ende eine akzeptable Lösung stehen. Damit wäre sichergestellt, dass regionale Verarbeiter und Produzenten weiter Spezialitäten herstellen und die Traditionen in der Lebensmittelerzeugung bewahren können. Der wachsende Markt für regionale Agrarerzeugnisse und Lebensmittel bietet Chancen für heimische Landwirtschaft und Gastronomie ebenso wie für Lebensmittelhandel und Tourismus. Es wäre fahrlässig, diese Potenziale jetzt leichtfertig aufzugeben“, so der Minister abschließend.

Die EU-Herkunftsschutz-Verordnung

Auch die Europäische Union hebt die Bedeutung des Schwarzwälder Schinkens hervor. Der „Schwarzwälder Schinken g.g.A.“ ist seit 1997 im EU-Register der geschützten geografischen Angaben eingetragen und genießt dadurch einen umfassenden Markenschutz.

Seit mehr als 20 Jahren besteht mit der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) und „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren.

In Baden-Württemberg sind derzeit – Mineralwässer ausgenommen – 16 Produktbezeichnungen geschützt:

Geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.):

  • Allgäuer Emmentaler
  • Allgäuer Bergkäse
  • Weideochse vom Limpurger Rind
  • Fränkischer Grünkern

Geschützte geographische Angabe (g.g.A.):

  • Schwarzwälder Schinken
  • Schwarzwaldforelle
  • Schwäbische Maultaschen
  • Schwäbische Spätzle/Knöpfle
  • Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch
  • Filderkraut/Filderspitzkraut
  • Tettnanger Hopfen
  • Blattsalate von der Insel Reichenau
  • Feldsalate von der Insel Reichenau
  • Gurken von der Insel Reichenau
  • Tomaten von der Insel Reichenau
  • Höri Bülle g.g.A

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