Mit der Breitband-Offensive 4.0 hat Grün-Rot die Breitbandförderung inhaltlich, strukturell und finanziell gestärkt. Mit deutlich mehr Mitteln und der Einrichtung eines neuen Kompetenzzentrums Breitbandausbau gelingt es der Landesregierung, Kommunen finanziell und organisatorisch zu entlasten und ihnen Impulse für weitere Ausbauprojekte zu geben.
„Die grün-rote Landesregierung kommt der gestiegenen Bedeutung des schnellen Internet für Menschen und Wirtschaft nach. Bereits 2012 haben wir mit der Breitbandinitiative II den Ausbau von schnellem Internet neu ausgerichtet und eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Im Juli haben wir mit unserer Breitband-Offensive 4.0 die nächste Ausbaustufe gezündet: Wir haben die Fördermöglichkeiten für das schnelle Internet im Land nochmals deutlich verstärkt und erweitert, die Mittel versechsfacht, zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt und neue Schwerpunkte bei Bildung, Arbeitsplätzen und interkommunaler Zusammenarbeit gesetzt. Dass Baden-Württemberg bei der Förderung des schnellen Internet auf dem richtigen Weg ist, belegen die neuesten Zahlen des TÜV Rheinland zu den Breitbandverfügbarkeiten im Land. Inzwischen haben über 71 Prozent der Haushalte in Baden-Württemberg – und damit 2 Prozentpunkte mehr als Ende 2014 – die Möglichkeit, Hochgeschwindigkeitsnetze mit 50 Megabit pro Sekunde oder mehr zu nutzen. Damit stehen wir bei den Flächenländern bundesweit mit an der Spitze – übrigens deutlich vor dem Freistaat Bayern“, sagte Minister Alexander Bonde.
Breitbandausbau: Land bietet attraktives Gesamtpaket für Kommunen
„Dass unsere Breitband-Offensive 4.0 ein überzeugendes Gesamtpaket und auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnitten ist, zeigen die neuesten Antragszahlen: Seit der Genehmigung der neuen Förderrichtlinie durch die Europäische Union Ende Juli sind bereits über 80 Anträge mit einem Zuschussvolumen von rund 21 Millionen Euro im Ministerium eingegangen“, sagte Bonde. Der Minister betonte, dass er auf die Gemeinden und Landkreise als Impulsgeber vertraue, damit auch die letzten weißen Flecken der Unterversorgung bald der Vergangenheit angehören. „Die Kommunen können in Baden-Württemberg auf eine Förderung des schnellen Internet zurückgreifen, die äußerst attraktiv und praxisnah ist. Das Land hat jeden rechtlich förderfähigen Antrag bewilligt und wird dies auch in Zukunft tun“, so der Minister.
Broschüre informiert über Breitband-Offensive 4.0
Welche Bedeutung hat das schnelle Internet für Baden-Württemberg und die Menschen im Land? Was zeichnet Baden-Württemberg beim Ausbau des schnellen Internet aus? Wie funktioniert der Glasfaser-Ausbau? In welchen Phasen läuft der Ausbau des schnellen Internet ab, und wo können Kommunen Anträge stellen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die Broschüre „Breitband-Offensive 4.0: Schnelles Internet für Baden-Württemberg“. „Von der Förderung durch das Land über Wissenswertes zur Glasfaser bis hin zu Meinungen und Erfahrungen aus Baden-Württemberg: Mit der Broschüre ‚Breitband-Offensive 4.0‘ informieren wir übersichtlich und verständlich über den Ausbau des schnellen Netzes und dessen rechtlichen Rahmenbedingungen“, erklärt Bonde abschließend.
Broschüre Breitband-Offensive 4.0
Breitbandinitiative II / Breitband-Offensive 4.0
Die Landesregierung hat 2012 mit der Breitbandinitiative II den Ausbau von schnellem Internet neu aufgestellt und dabei eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Mit der Breitband-Offensive 4.0 startete die nächste Stufe im Ausbau des schnellen Internet in Baden-Württemberg. Die neue Förderrichtlinie wurde im Juli 2015 von der Europäischen Union genehmigt. Mit den beiden Sonderlinien „Schulen an die Glasfaser“ und „Gewerbe an die Glasfaser“ unterstützt das Land die Kommunen mit bis zu 90 Prozent Förderung. Die interkommunale Zusammenarbeit, das gezielte und effiziente Miteinander und die dabei erzielten Synergien honoriert das Land ebenfalls bereits ab der Planung mit einem bis zu 90 Prozent hohen Fördersatz.
Internetzugänge, die auch große Datenmengen schnell übertragen, gehören zu einer modernen Infrastruktur und haben sich zu einem bedeutenden Standortfaktor entwickelt. Grundsätzlich fördert das Land nach dem Betreibermodell mit glasfaserbasierten Netzen in öffentlicher Hand. Bauen dürfen laut EU- und Bundesrecht nur die Kommunen. Dort, wo der Markt versagt, unterstützt das Land die Kommunen beim Ausbau des schnellen Internet. Diese bauen die kommunalen Netze nach ihren Bedürfnissen schrittweise aus. Die Infrastruktur wie Kabelkanäle, Leerrohre und die inaktive Glasfaser ist und bleibt im Eigentum der Kommunen. Der anschließende Netzbetrieb wird von Netzbetriebsgesellschaften übernommen, die sich in transparenten Ausschreibungsverfahren einen Dienste-Anbieter als Partner auswählen.
Notifizierung der neuen Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission
Das Land hat sich von der EU die Verwaltungsvorschrift zur Breitbandförderung genehmigen lassen. Die Notifizierung dauerte fünf Monate. Damit muss das Land nicht länger auf das Förderprogramm des Bundes warten, das seit zwei Jahren angekündigt ist, aber noch immer nicht vorliegt.
Die Breitband-Offensive 4.0 auf einen Blick:
- Erhöhte Mittelausstattung: Das Land hat im Doppelhaushalt 2015/2016 die Mittel für den Breitbandausbau verdreifacht. Außerdem setzt es gezielt zusätzliche Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes und der Digitalen Dividende für den Breitbandausbau ein. Bis 2018 stehen somit insgesamt fast 250 Millionen Euro in Baden-Württemberg zur Verfügung.
- Höhere Förderpauschalen: Im investiven Bereich wurden die Fördersätze von bisher 50 auf durchschnittlich 70 Prozent erhöht.
- Erhöhter Zuschuss für Planungen: Die Planungen von glasfaserbasierten kommunalen Netze erhalten ab sofort ebenfalls einen Zuschuss von 70 Prozent.
- Interkommunale Zusammenarbeit: Das Land honoriert den überörtlichen Ansatz mit einer Förderung von bis zu 90 Prozent. Ab sofort dürfen nicht nur die einzelnen Kommunen, sondern auch die Kreise Förderanträge für den Breitbandausbau stellen und Netze bauen.
- Schulen an die Glasfaser anschließen: Den Anschluss von Schulen an die Glasfaser fördert das Land mit bis zu 90 Prozent - unabhängig von der Raumkategorie nach dem Landesentwicklungsplan.
- Gewerbegebiete an die Glasfaser anschließen: Die Anbindung der Gewerbegebiete an das Glasfasernetz ist mit bis zu 90 Prozent förderfähig - abhängig von der Raumkategorie. Die symmetrischen Datenraten stärkt die Wirtschaftskraft Baden-Württembergs, mit seinen vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Ländlichen Raum.
- Entbürokratisierung: Als Mindest-Standard legt die neue Förderrichtlinie für Gewerbegebiete eine symmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde und für Privathaushalte eine asymmetrische Datenrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde fest. Die aufwändige Bedarfsanalyse kann entfallen.
- Neue Fördermöglichkeiten: Dazu zählen beispielsweise die Pacht von Leitungen oder die Mitnutzung von vorhandener Infrastruktur wie zum Beispiel Bahntrassen, in die dann eigene Glasfaser-Leitungen gelegt werden.
- Neue Verwaltungsstruktur mit Kompetenzzentrum Breitbandausbau: Die Landesregierung etabliert das Kompetenzzentrum Breitbandausbau beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Mit zusätzlichem Personal gelingt es, die Kommunen und Landkreise noch besser zu beraten und Anträge schneller abzuwickeln. Im Oktober soll das Kompetenzzentrum starten. Bis dahin ist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unmittelbar für die Bearbeitung der Breitbandanträge nach neuer Förderrichtlinie zuständig.
Baden-Württemberg liegt bei der Breitbandversorgung bundesweit mit an der Spitze. Waren es 2012 vor Start der Breitbandinitiative II noch 700 Gemeinden mit weißen Flecken, gab es 2014 nur noch etwa 200 weiße Flecken der Unterversorgung. Nach aktuellen Angaben des TÜV Rheinland haben über 99 Prozent der Haushalte Baden-Württembergs eine Grundversorgung von mindestens 2 Megabit pro Sekunde. Über 71 Prozent der Haushalte haben die Möglichkeit, Hochgeschwindigkeitsnetze mit 50 Megabit pro Sekunde oder mehr zu nutzen.