„Der gestrige Vorstoß der Bundesregierung für ein Pelztierhaltungsverbot ist ein wichtiges Signal für mehr Tierschutz und gegen menschliche Hybris“, freute sich die Landesbeauftragte für Tierschutz in Baden-Württemberg, Dr. Cornelie Jäger. Sie hoffe sehr, dass der Bundestag den Vorschlag der Bunderegierung rasch billige und wirksam werden lasse. Allerdings sei der Vorstoß der Bundesregierung in zweierlei Hinsicht halbherzig, schränkte Jäger ihre Zustimmung ein.
„Die vorgesehene zehnjährige Übergangszeit für bestehende Nerzfarmen ist angesichts der Einschränkungen und Belastungen für die Tiere in solchen Farmen und ihr sinnlosen Sterben für reine Modezwecke unerträglich lang“, kritisierte die Landestierschutzbeauftragte. Außerdem versäume die Bundesregierung, ihren Vorschlag durch eine Regelung zur Pflichtkennzeichnung von Echtpelz und dessen Herkunft sinnvoll zu ergänzen, so Jägers zweiter Kritikpunkt. „Es ist bekannt, dass weltweit mit Echtpelzen glänzende Geschäfte gemacht werden. Viele Konsumentinnen und Konsumenten wissen trotzdem noch immer nicht, wie häufig echte Pelze insbesondere aus ausländischen Quellen als schmückende Elemente an Jacken und Mützen verwendet werden. Dabei gibt es zuverlässige Unterscheidungsmöglichkeiten, und es wird seit Jahren immer zur Winterzeit auf dieses Problem hingewiesen.“
Nach Ansicht der Landestierschutzbeauftragten wäre es deshalb sinnvoll und angemessen, endlich eine aussagekräftige Pflichtkennzeichnung für Echtpelz an Kleidungsstücken einzuführen, aus der sowohl die Tierart als auch das Herkunftsland hervorgehen müsste. „Viele Käuferinnen und Käufer wollen wahrscheinlich gar keinen echten Marderhundpelz oder andere Tierfelle aus den verschiedensten Herkunftsländern tragen. Deshalb sollte man endlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit einfach und zuverlässig ablesen können, ob Echtpelz verarbeitet wurde und so eine verantwortungsvolle Kaufentscheidung fördern“, appellierte Jäger an die Bundesregierung.
Zwar habe die EU inzwischen eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seitdem müsse die Verarbeitung nicht-textiler Teile tierischen Ursprungs deklariert werden. „Diese Kennzeichnungspflicht ist aber viel zu allgemein. Die Verbraucher können zudem nicht unterscheiden, ob mit der Kennzeichnung der Kragen, die Knöpfe oder die Fütterung des Kleidungsstückes gemeint sind. Der Zeitpunkt für eine aussagekräftige verpflichtende Echtpelzkennzeichnung wäre jetzt günstig: Sie sollte zusammen mit dem Pelztierverbot in Deutschland eingeführt werden“, forderte die Landestierschutzbeauftragte abschließend.