Justiz

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verkehrsdatenspeicherung

Eine Hand tippt auf einer Tastatur.

Im Urteil zur Verkehrsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof die bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten. Verkehrsdaten dürfen weiterhin nur in Ausnahmefällen gespeichert werden. Innenminister Thomas Strobl und Justizministerin Marion Gentges fordern eine schnelle Neuregelung, um im Kampf gegen Verbrechen gewappnet zu sein.

Mit dem Urteil zur Verkehrsdatenspeicherung (PDF) hat der Europäische Gerichtshof am 20. September 2022 seine bisherige Rechtsprechung, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, aufrechterhalten, gleichzeitig aber erneut die bereits in der Vergangenheit herausgearbeiteten Ausnahmemöglichkeiten von diesem Grundsatz herausgestellt: Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können Mitgliedsstaaten unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine gezielte Vorratsdatenspeicherung sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen.

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sowie Justizministerin Marion Gentges fordern, diese unionsrechtskonformen Gestaltungsmöglichkeiten umgehend zu nutzen und insbesondere die Speicherung von IP-Adressen als wichtiges Mittel im Kampf gegen Verbrechen einzusetzen. 

Datenschutz darf nicht wichtiger sein als das Wohl von Kindern

Justizministerin Gentges sagte: „Das Urteil habe ich so erwartet. Es muss nun zum Anlass genommen werden, endlich die möglichen Spielräume auszunutzen. Wenn unsere Welt digitaler wird, wenn die Straftäter – teils hoch professionell – digital agieren, dann muss der logische Schluss sein, dass auch die Ermittlungsbehörden so digital wie möglich ermitteln können. Der Bundesjustizminister fordert unentwegt den digitalen Fortschritt, versagt unserem Land aber im Bereich der Strafvereitelung und Strafbekämpfung zentrale Entwicklungen. Gerade im Bereich der Kinderpornografie und des sexuellen Kindesmissbrauchs kann es doch nicht sein, dass uns der Datenschutz wichtiger ist als das Wohl von Kindern, die schlimmen Verbrechen schutzlos ausgeliefert sind.“  

Innenminister Strobl sagte: „Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass die Polizei von heute auf die Kriminalität von Morgen vorbereitet ist, wir benötigen auch die erforderlichen Instrumente dazu, um schwerste Straftaten schon dann zu verhindern, wenn die Täter beginnen ihre Verbrechen vorauszudenken, zu planen oder gar schon vorbereitend zu verabreden. Dazu gehört, dass wir die digitalen Reifenspuren sichtbar machen können. Gemeint ist eine Speicherung der Verkehrsdaten, die beispielsweise auch die Inhaber von dynamischen IP-Adressen hinterlassen, um im Nachhinein die Spurenleger identifizieren zu können. Gerade Extremistinnen und Extremisten sowie Anbieter von Missbrauchsabbildungen nutzen häufig Anonymisierungsdienste, um ihre „digitalen Reifenspuren“ zu verwischen. Gelingt dies, ist das insbesondere für die Fälle von noch aktivem Kindesmissbrauch mit unvorstellbarem Leid auf Seiten der jungen Opfer verbunden – ein Leid, das mit entsprechenden Speicherfristen zu verhindern wäre. Das Urteil aus Luxemburg ist klar und unmissverständlich. Jetzt muss es mit einer Neuregelung schnell gehen, für die Sicherheit in unserem Land.“

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