Mobilfunk

Unternehmen können Anträge auf die Nutzung der 5G-Frequenzen stellen

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In luftiger Höhe werden Arbeiten an einem Mobilfunkmast vorgenommen.

In Baden-Württemberg ist ein Teil der 5G-Frequenzen für sogenannte „Lokale Campus-Netze“ reserviert worden. Von nun an können Unternehmen einen Antrag auf die Nutzung der privaten 5G-Frequenzen stellen.

Mit großer Zustimmung hat Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut auf die neuen Möglichkeiten für Unternehmen bei der privaten Nutzung von 5G-Frequenzen reagiert. „Für unsere Unternehmen in Baden-Württemberg bieten die neuen Campus-Netze eine gute Möglichkeit, um auf ihrem eigenen Betriebsgelände mit der 5G-Technologie zu experimentieren“, sagte die Ministerin. „Das Ergebnis ist eine unternehmerfreundliche Lösung. Dafür habe ich mich auch bei der Bundesregierung eingesetzt.“

Im Gegensatz zu zahlreichen anderen Ländern wurde in Deutschland ein Teil der 5G-Frequenzen im Rahmen der Vergabe abgetrennt und nicht für den öffentlichen Mobilfunk zur Verfügung gestellt. Stattdessen wurde der Bereich für sogenannte „Lokale Campus-Netze“ reserviert. Von nun an können Unternehmen einen Antrag auf die Nutzung der privaten 5G-Frequenzen stellen.

„Jetzt liegt es an den Unternehmen, diese Chance auch zu nutzen und tragfähige Nutzungskonzepte zu erarbeiten“, so Hoffmeister-Kraut. Auch bei der Höhe der Gebühren für die lokalen Netze habe man eine gute Lösung gefunden. „Es ist wichtig, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen die neuen Möglichkeiten nutzen können“, sagte die Ministerin.

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