Atomenergie

Unterlagen zur zweiten Abbaugenehmigung für Block I des KKW Neckarwestheim ausgelegt

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Das Umweltministerium hat das Beteiligungsverfahren zu der zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der transparente Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fortgesetzt.

Mit der Öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg hat das Umweltministerium das Beteiligungsverfahren zu der von der EnBW Kernkraft GmbH am 21. Dezember 2017 beantragten zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. „Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung setzen wir den transparenten Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fort“, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. „Wir wollen die betroffenen Menschen umfassend informieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich in die Verfahren einzubringen.“

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Auslegungsunterlagen für das Genehmigungsverfahren von Montag, 3. September, bis einschließlich Montag, 5. November 2018, beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckarwestheim und beim Umweltministerium in Stuttgart einsehen. Im selben Zeitraum wird das Ministerium diese Unterlagen auch auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ zum Download bereitstellen. Zu den Unterlagen gehören der Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und ein Sicherheitsbericht.

Innerhalb der Auslegungsfrist können sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorhaben äußern. Im Anschluss an die Auslegung wird ein Erörterungstermin festgesetzt, an dem das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde und die Antragstellerin EnBW Kernkraft GmbH die vorgetragenen Einwendungen, Fragen, Bedenken und Anregungen gemeinsam erörtern werden. Der genaue Termin hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen ab. Vom weiteren Verlauf des Verfahrens hängt auch ab, wann die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen werden und ob die beantragte Abbaugenehmigung erteilt werden kann.

Ergänzende Informationen

Die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Genehmigung am 13.02.2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Kernkraftwerk Neckarwestheim

Weitere Meldungen

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Innere Sicherheit

Politisch motivierte Kriminalität gestiegen

Polizisten kontrollieren ein Auto.
Verkehrssicherheit

Autoposerszene bundesweit im Fokus

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neuer Studienjahrgang startet an der Hochschule für Polizei

Die NECOC-Versuchsanlage am KIT produziert festen Kohlenstoff aus klimaschädlichem Kohlenstoffdioxid.
Wirtschaft

Land fördert innovatives Verfahren für klimaneutrale Produktion

Bescheidübergabe am 31. März 2026
Wirtschaft

Land stärkt Automotive-Standort im Rems-Murr-Kreis

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg

Ein Zug fährt an einem mit Häusern übersäten Hügeln durch eine grüne Landschaft.
Schienenverkehr

Grundlage für Erhalt der Panoramabahn vereinbart

Fünf Exemplare der Publikation „Kabinettsausschuss für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung – Abschlussbericht“
Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung im Land weiter gestärkt

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Straßenbau

500 Millionen Euro für Straßenerhalt im Land

von links nach rechts: Herr Knödler von der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Justizministerin Marion Gentges und Herr Mack von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Justizvollzugsbeamte im Land

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 27 verdiente Persönlichkeiten

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2026

Icon eines Gesetzbuches mit aufgedrucktem Paragrafenzeichen.
Verkehr

Landesmobilitätsgesetz macht gute Mobilität einfacher

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Verstärkung für die Polizei nach erfolgreichem Studienabschluss