Atomenergie

Unterlagen zur zweiten Abbaugenehmigung für Block I des KKW Neckarwestheim ausgelegt

Das Umweltministerium hat das Beteiligungsverfahren zu der zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der transparente Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fortgesetzt.

Mit der Öffentlichen Bekanntmachung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg hat das Umweltministerium das Beteiligungsverfahren zu der von der EnBW Kernkraft GmbH am 21. Dezember 2017 beantragten zweiten Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim gestartet. „Mit der formalen Öffentlichkeitsbeteiligung setzen wir den transparenten Umgang bei Stilllegung und Abbau der Kernkraftwerke im Land fort“, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. „Wir wollen die betroffenen Menschen umfassend informieren und ihnen die Möglichkeit geben, sich in die Verfahren einzubringen.“

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Auslegungsunterlagen für das Genehmigungsverfahren von Montag, 3. September, bis einschließlich Montag, 5. November 2018, beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Neckarwestheim und beim Umweltministerium in Stuttgart einsehen. Im selben Zeitraum wird das Ministerium diese Unterlagen auch auf seiner Internetseite unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ zum Download bereitstellen. Zu den Unterlagen gehören der Antrag der EnBW Kernkraft GmbH, eine Kurzbeschreibung des Vorhabens und ein Sicherheitsbericht.

Innerhalb der Auslegungsfrist können sich die Bürgerinnen und Bürger zum Vorhaben äußern. Im Anschluss an die Auslegung wird ein Erörterungstermin festgesetzt, an dem das Umweltministerium als Genehmigungsbehörde und die Antragstellerin EnBW Kernkraft GmbH die vorgetragenen Einwendungen, Fragen, Bedenken und Anregungen gemeinsam erörtern werden. Der genaue Termin hängt von der Anzahl und dem Inhalt der Einwendungen ab. Vom weiteren Verlauf des Verfahrens hängt auch ab, wann die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen werden und ob die beantragte Abbaugenehmigung erteilt werden kann.

Ergänzende Informationen

Die 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block I des Kernkraftwerks Neckarwestheim hat das Umweltministerium am 3. Februar 2017 erteilt. Die EnBW Kernkraft GmbH hat die Genehmigung am 13.02.2017 in Anspruch genommen. Seitdem befindet sich die Anlage im Stilllegungs- und Restbetrieb.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Kernkraftwerk Neckarwestheim

Weitere Meldungen

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Kommunen

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenverkehr

B29-Sanierung

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
  • Forst

Holzbau-Fachkongress Friedrichshafen

Pressekonferenz zu BAO Pandora mit Innenminister Thomas Strobl, Justizministerin Marion Gentges, LKA-Präsident Andreas Stenger
  • Cybersicherheit

Schlag gegen international organisierten Telefonbetrug

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Logo des Innovationspreises  Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fünfter Ideenwettbewerb Bioökonomie gestartet

Kabinettsausschuss Entschlossen gegen Hass und Hetze
  • Innere Sicherheit

Fünfte Sitzung des Kabinettsausschusses gegen Hass und Hetze

  • Podcast zum Bundesrat

SpätzlesPress #2: Organspende – Eine Geste für das Leben

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
  • Elektromobilität

Ausbau und Netzintegration von Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Blick auf die Landesgartenschau Wangen mit einem bunten Blumenfeld im Vordergrund
  • Verkehr

Nachhaltige und innovative Mobilität auf der Landesgartenschau

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 30. April 2024

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
  • Gründungskultur

Baden-Württemberg stärkt Start-up-Förderung

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • Radverkehr

Auftakt zum STADTRADELN 2024

von links nach rechts: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Generalstaatsanwalt Frank Rebmann und Justizministerin Marion Gentges
  • Justiz

Neuer Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Ein Inlineskater fährt auf einer Fußgängerbrücke.
  • Straßenbau

Rund 46 Millionen Euro für Straßen und Brücken

Die Aufnahme zeigt das Atomkraftwerk in Fessenheim in Frankreich.
  • Kernkraft

Stellungnahme zu KKW Fessenheim

Justizministerin Marion Gentges hält am Pult des Bundesrates eine Rede.
  • Justiz

Identität von Vertrauenspersonen schützen

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
  • Bundesrat

Land treibt Bürokratieabbau voran

1022. Bundesratssitzung
  • Bundesrat

Strobl fordert Stärkung des Bevölkerungsschutzes

Solar-Carport mit Ladeinfrastruktur in Rheinfelden der Fa. Energiedienst AG, Förderprojekt INPUT
  • Erneuerbare Energien

Weitere Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen gefördert

Screenshot LEP-Portal
  • Landesentwicklung

Mitwirken am Landesentwicklungsplan

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
  • Polizei

Landesweiter Aktionsmonat Motorrad

Team Wald
  • Forst

Zukunft des Forstberufs