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Universitäten erhalten Entlastung für Energiemehrkosten

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Die Universitäten erhalten vom Land eine Entlastung für Energiemehrkosten im Jahr 2023 von 80 Prozent. Das hat das Kabinett beschlossen. Im Gegensatz zu den anderen Hochschularten finanzieren die Universitäten ihre Energiekosten aus ihren Etats.

Die teils erheblichen Mehrkosten der Universitäten durch gestiegene Energiekosten im Jahr 2023 werden vom Land zu 80 Prozent übernommen. Das hat das Kabinett am Dienstag, 24. Oktober 2023, in Stuttgart beschlossen. „Oberstes Ziel ist es, Einschnitte bei den Kernaufgaben der Universitäten zu verhindern. Durch die Übernahme der Mehrkosten in diesem hohen Umfang können wir erhebliche Qualitätseinbußen und langfristigen Schaden zulasten des Wissenschaftsstandorts Baden-Württemberg abwenden“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski.

Einschnitte bei den Kernaufgaben der Universitäten verhindern

Im Gegensatz zu den anderen Hochschularten finanzieren die Universitäten ihre Energiekosten aus ihren Etats. Die hohen Energiepreissteigerungen stellen daher gerade die Universitäten einschließlich ihrer Medizinischen Fakultäten vor außergewöhnliche Herausforderungen. „Wir stehen deshalb schon seit einigen Monaten im engen Austausch mit den Universitäten, um hier eine finanzielle Entlastung durch das Land zu ermöglichen“, berichtete Petra Olschowski.

Der Ministerrat hat für die Entlastung Mittel aus der Rücklage für Inflations- und Energiepreisrisiken des Landes freigegeben. Petra Olschowski sagte: „Ungeachtet davon bleibt es das Ziel, dass die Universitäten konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung im Umfang von 20 Prozent auf den Weg bringen – auch der Wissenschaftsbereich wird seinen Beitrag dazu leisten, dass die Landesverwaltung klimaneutral wird.“

Wie das Kabinett beschlossen hat, wird die Entlastung im Jahr 2024 umgesetzt, wenn die Abrechnungen der Energieversorger und damit die tatsächlichen Mehrkosten für das Jahr 2023 vorliegen.

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