Die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser (EKartB) hat eine aktuelle Übersicht der Trinkwasserpreise für Haushaltskunden in Baden-Württemberg veröffentlicht. Die Übersicht bezieht sich auf einen Vierpersonenhaushalt mit einem angenommen Jahresverbrauch von 150 Kubikmeter Wasser und erfasst diejenigen 80 Wasserversorger, die keine Gebühren, sondern privatrechtliche Entgelte verlangen. Nur diese Versorger fallen unter die kartellrechtliche Aufsicht der im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft angesiedelten EKartB.
Seit der letzten Erhebung Anfang 2015 haben 36 der 80 Wasserversorger ihre Preise erhöht. Der Anstieg lag im Durchschnitt bei 2,13 Prozent und damit etwas niedriger als im Vorjahr. Der höchste Preisanstieg beträgt 15,48 Prozent, weitere fünf Unternehmen haben um mehr als neun Prozent erhöht. Eingeflossen in die Preiskalkulation ist bei einigen Versorgern erst in diesem Jahr der Anfang 2015 erhöhte „Wassercent/-pfennig“ (Wasserentnahmeentgelt) um drei Cent pro Kubikmeter. Kein einziger Wasserversorger hat in diesem Jahr seine Preise gesenkt.
Vierpersonenhaushalte haben somit bei einem Jahresverbrauch von 150 Kubikmetern Wasser durchschnittliche Kosten in Höhe von 382,22 Euro pro Jahr (2,55 €/m³). Im Höchstfall müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher 531,00 Euro/Jahr (Stadtwerke Külsheim, 3,54 €/m³) bezahlen, im günstigsten Fall 239,34 Euro/Jahr (Stadtwerk Bietigheim-Bissingen, 1,60 €/m³).
Insgesamt ist eine gewisse Strukturverschiebung bei der Preiskalkulation der Wasserversorger festzustellen. Der hohe Fixkostenanteil in der Wasserversorgung rückt stärker in den Vordergrund, was tendenziell an der Steigerung der Grundpreise festzustellen ist.
Wasserversorger
In Baden-Württemberg gibt es mehr als tausend Wasserversorger. Unter Aufsicht der im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft angesiedelten Landeskartellbehörde stehen 80 Wasserversorger, die keine Gebühr, sondern ein privatrechtliches Entgelt für die Belieferung mit Trinkwasser verlangen. Diese versorgen vor allem Kunden in Städten, größeren Gemeinden und Ballungszentren. Entsprechend bedeutsam ist daher ihr Versorgungsanteil, der in einem Bereich von 45 Prozent, gemessen an der Gesamtabgabemenge von Trinkwasser in Baden-Württemberg, liegt.
Die Gebühren der übrigen Wasserversorger unterliegen der jeweiligen Kommunalaufsicht.