Verbraucherschutz

Telefonieren und Surfen im EU-Ausland wird billiger

Frau mit Mobiltelefon

„Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU profitieren ab 1. Juli erneut von günstigeren Preisen beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon, SMS schreiben und dem mobilen Surfen im Internet. Erstmals können sie ab diesem Zeitpunkt einen Roaming-Vertrag mit einem anderen Mobilfunkanbieter speziell für ihren Auslandsaufenthalt abschließen. Hierfür müssen sie weder ihren Mobilfunkvertrag für das deutsche Netz noch ihre Nummer wechseln“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde.

„Ich begrüße, dass sich das Europäische Parlament dafür ausgesprochen hat, die Roaming-Gebühren langfristig komplett zu streichen. Die Abschaffung darf aber nicht zu Preiserhöhungen bei nationalen Tarifen führen. Die Regulierungsbehörden müssen bei der Umsetzung aufmerksam die Preisentwicklungen und den Wettbewerb im Blick haben“, so Bonde. Einzelne Anbieter würden bereits auf Roaming-Gebühren verzichten. Andere hätten angekündigt, dass Kunden künftig ihre Flatrates ins EU-Ausland mitnehmen könnten. „Urlauberinnen und Urlauber sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, welche Auslandsoptionen es gibt. Dies ist vor allem bei Reisen außerhalb der EU empfehlenswert, da hier immer noch Kostenfallen lauern“, sagte der Minister. 

Umsichtiges Verhalten innerhalb der EU trotz sinkender Preise ratsam – Kostenfallen vor allem außerhalb der EU

Ab 1. Juli 2014 dürfen mobile Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland maximal 23 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer kosten. Für einen im Urlaubsland angenommenen Anruf dürfen Anbieter höchstens sechs Cent inklusive Mehrwertsteuer berechnen. Eine vom Urlaubsziel gesendete SMS darf nicht mehr als sieben Cent inklusive Mehrwertsteuer kosten. Die Kosten für das mobile Surfen im EU-Ausland werden ab 1. Juli mehr als halbiert und belaufen sich dann auf maximal 24 Cent pro übertragenem Megabyte Daten. Bis zum 30. Juni dieses Jahres gilt der bisherige EU-Tarif. SMS zu empfangen ist weiterhin kostenlos. „Die EU-Preisobergrenzen greifen auch in Norwegen, Island und Liechtenstein. Sie gelten nicht in der Schweiz oder der Türkei. Hier können sich spezielle Tarife lohnen“, erklärte Bonde. Beim Urlaub außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in beliebten Urlaubsgebieten in Nord- oder Südamerika, Nordafrika oder in Asien, gelten die Kostengrenzen für Roaming ebenfalls nicht. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell in die Kostenfalle bei der Nutzung mobiler Endgeräte tappen. „Wer außerhalb der EU mit dem Smartphone oder Tablet surfen möchte, sollte vorab unbedingt bei seinem Anbieter nachfragen, wie viel ein übertragenes Megabyte Daten kostet und ob es spezielle Tarife für das entsprechende Reiseziel gibt“, sagte Bonde. Mehrere Euro pro Megabyte könnten schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. „Das gilt auch für Telefonate außerhalb der Europäischen Union“, warnte der Verbraucherminister. Bonde wies darauf hin, dass die Gesprächsminute bei Schiffsreisen bis zu 10 Euro kosten könne. „Oftmals stellen spezielle Schiffsnetzbetreiber mittels Satellit ein Netz zur Verfügung. In solchen Schiffsnetzen gelten in der Regel weder die Roaming-Preisobergrenzen noch spezielle Angebote der Mobilfunkanbieter. Urlauberinnen und Urlauber sollten sich deshalb vor einer Schiffsreise genau über das Schiffsnetz und die Tarife informieren“, so Bonde.

Weltweite Kostenbremse schützt nicht lückenlos

Damit die Rechnungssumme nicht ausufert, gibt es eine weltweite Kostenbremse für das Daten-Roaming. Die Kostenbremse greift jedoch nur, wenn der eigene Mobilfunk-Anbieter seinen Sitz in der Europäischen Union hat. „Sobald Kosten von 59,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer aufgelaufen sind, wird die Verbindung zum Schutz der Kunden automatisch unterbrochen. Um wieder surfen zu können, muss die Weiternutzung ausdrücklich bestätigt werden. Die Höhe der Kostenbremse können die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Wunsch hochsetzen lassen“, erläuterte Bonde. „Gerade beim mobilen Surfen außerhalb der EU kann es passieren, dass die Kostenbremse nicht funktioniert, da der Datenaustausch nicht zwischen allen Anbietern reibungslos und in Echtzeit abläuft. Greift die Kostenbremse nicht, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher per SMS informiert werden, sobald sie die Ländergrenze passiert haben“, sagte der Minister abschließend.

Der Online-Ratgeber „BondesRat – Ihr Verbraucherminister informiert“ gibt praktische Tipps zum Thema Roaming. Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren unter anderem, wie sie sich vor Kostenfallen schützen können und was sie beim mobilen Surfen im Ausland beachten sollten. Tipps zu aktuellen Verbraucherthemen gibt es auch auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg.

Die Roaming-Technik

Die Roaming-Technik sorgt dafür, dass Mobiltelefone auch über Landesgrenzen hinweg funktionieren. Seit dem Beschluss der EU im Jahr 2007, die ungerechtfertigt hohen Roaming-Gebühren zu begrenzen, profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher Schritt für Schritt von günstigeren Preisen.

Die EU-Preisobergrenzen im Überblick

EU-Preisobergrenzen inklusive Mehrwertsteuer, gerundet, ab dem 1. Juli 2014, in Klammern Preisobergrenzen bis zum 30. Juni 2014:

  • Abgehende Anrufe: 0,23 Euro (0,29 Euro)
  • Ankommende Anrufe: 0,06 Euro (0,08 Euro)
  • Abgehende SMS: 0,07 Euro (0,10 Euro)
  • Ankommende SMS: kostenfrei (kostenfrei)
  • Daten-Roaming (pro Megabyte): 0,24 Euro (0,54 Euro)

Weitere Informationen

„BondesRat – Ihr Verbraucherminister informiert“

Verbraucherportal Baden-Württemberg

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