Kultur

Schwörtage und Streuobstanbau sind immaterielles Kulturerbe

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Apfelbäume stehen auf einer Streuobstwiese (Foto: dpa)

Die Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten und der Streuobstanbau sind in das nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Beide prägen das Selbstverständnis des Südwestens als Kulturland und tragen zur Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland bei.

Die „Schwörtagstraditionen in ehemaligen Reichsstädten“ und der „Streuobstanbau“ sind durch Beschluss der Kulturministerkonferenz in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. „Das Immaterielle Kulturerbe steht für unsere lebendige Alltagskultur. Die Bewahrung dieses Erbes trägt dazu bei, dass gelebte Traditionen fortgeführt und weiterentwickelt werden. Sie prägen das Selbstverständnis des deutschen Südwestens als Kulturland maßgeblich mit“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski anlässlich der Aufnahme der beiden Einträge aus Baden-Württemberg in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Der Eintrag als Immaterielles Kulturerbe stärke das öffentliche Bewusstsein für diese Traditionen – gerade auch für künftige Generationen.

„Dem Streuobstanbau kommt als Kulturform mit einem breiten Repertoire an traditionellen Praktiken und Wissen, das auch immer wieder neue Einflüsse aufnimmt, große Bedeutung zu“, betonte Olschowski. Mit mehr als 100.000 Hektar Streuobstwiesen verfüge Baden-Württemberg zudem europaweit über die bedeutendsten Streuobstbestände. „Mit rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen sie zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa und sind wertvolles Gen-Reservoir für rund 3.000 Obstsorten. Streuobstwiesen sind auch touristisch attraktive Kulturlandschaften, die das baden-württembergische Landschaftsbild prägen“, sagte Olschowski.

Zur Vielfalt des kulturellen Lebens in Deutschland tragen auch die Schwörtage bei, so die Staatssekretärin weiter: „Die Schwörtage sind Ausdruck eines demokratischen urbanen Geistes. Sie sind nicht nur kulturelles Gedächtnis der Städte, sondern bis heute ein sichtbares Zeichen bürgerschaftlichen Gemeinsinns und zivilgesellschaftlichen Engagements“, betonte Olschowski. Der Streuobstanbau wie auch die Tradition der Schwörtage würden zur Vielfalt des kulturellen Lebens Deutschland beitragen.

Jury und Verfahren

Die Jury, bestehend aus unabhängigen Sachverständigen des Landes, bewertete die Bewerbungen nach den Kriterien „hinreichend belegtes Alter und entsprechende Tradition als kulturelles Erbe“, „herausragende kulturelle bzw. kulturgeschichtliche Bedeutung“, „ehrenamtliches Engagement der Funktionsträger und Organisatoren ohne Gewinnerzielungsabsicht“ sowie „Regionaltypik und identitätsstiftende Wirkung für einen bestimmten geographischen Raum“. Mitglieder der Jury waren die Akademische Rätin Dr. Karin Bürkert vom Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft der Universität Tübingen, Prof. Dr. Werner Mezger vom Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität Freiburg sowie Dr. Markus Speidel, Leiter der Fachabteilung Populär- und Alltagskultur im Landesmuseum Württemberg.

Immaterielles Kulturerbe

Deutschland ist seit 2013 der 153. Vertragsstaat des UNESCO-Überein­kom­mens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum Immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken.

Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. Dazu gehören etwa die Saunakultur in Finnland und der Reggae aus Jamaika. Im vergangenen Jahr wurde das Bauhüttenwesen auf Vorschlag von Frankreich, Norwegen, Österreich, der Schweiz und Deutschland in das internationale UNESCO-Register zum Erhalt Immateriellen Kulturerbes aufgenommen.

Deutsche UNESCO-Kommission: Immaterielles Kulturerbe

Weitere Meldungen

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

ELR
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Dreiteilige Collage mit jeweils einem Bild der Künstler: ANICA, Faxen, Freezy Bakery (von links nach rechts)
Landesjubiläum 2027

Song zum Landesjubiläum wählen

Fluggäste laufen mit ihren Koffern durch ein Flughafenterminal.
Tierseuchen

Keine tierischen Lebensmittel im Reisegepäck

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Tags des Wochenmarkts
Ernährung

Kampagne stärkt Bewusstsein für Qualitätsprogramme

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) im Gespräch mit Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (rechts), Bürgermeister von Bremen.
Bundesrat

Kretschmann im Bundesrat verabschiedet

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Bilanz zum länderübergreifenden Fahndungs- und Sicherheitstag

Esslingen Marktplatz Geiselbachkanal
Denkmalförderung

Rund 6,9 Millionen Euro für 63 Kulturdenkmale