Fluglärm

Schutz vor Fluglärm wird bereits in der Bauleitplanung gestärkt

Ein Flugzeug fliegt über die Dächer von Hohentengen (Bild: dpa).

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat aktuell Hinweise zur Berücksichtigung des Schutzes vor Fluglärm in der Bauleitplanung in Baden-Württemberg erarbeitet und startet jetzt das Anhörungsverfahren hierzu.

„Lärm ist gesundheitsschädlich und beeinträchtigt die Lebensqualität besonders in Wohngebieten. Deshalb sollen bereits in der Bauleitplanung später nur schwer zu lösende Konflikte durch vorbeugenden Lärmschutz vermieden werden“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett, zugleich Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, heute in Stuttgart.

Zu diesem Zweck wurden für die Verkehrsflughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden, Friedrichshafen und den Verkehrslandeplatz Mannheim jeweils Tag- und Nachtkarten mit Linien der Lärmpegel erstellt. Sie sind Grundlage der Hinweise und sollen bei der Abstandsbestimmung für die Wohnbebauung berücksichtigt werden. Dabei hat das Ministerium dasselbe Berechnungsverfahren gewählt, das der Berechnung bereits festgesetzter Lärmschutzzonen rund um die Flughäfen zugrunde liegt. Damit ist sichergestellt, dass sich die Lärmpegelkonturen lückenlos an die Lärmschutzzonen anschließen werden. Mit der jetzt laufenden Anhörung werden die betroffenen Städte, Gemeinden, Verbände und Flughafenbetreiber nun aktiv in das Verfahren eingebunden und haben Gelegenheit zur Stellungnahme.

Staatssekretärin Gisela Splett betonte: „Mit den Hinweisen wird ein weiterer Baustein in die Regelwerke zum Lärmschutz eingefügt und der Schutz der Menschen vor Fluglärm gestärkt“. Städte und Gemeinden bekommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage an die Hand, um ausreichende Abstände geplanter Wohnbebauungen zu bestehenden Flughäfen zu sichern. „Dabei gilt, soviel Abstand wie erforderlich, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, aber auch nur so viel wie nötig, um im Umfeld von Flughäfen die weitere städtebauliche Entwicklung von Städten und Gemeinden zu gewährleisten“, so die Staatssekretärin.

Weitere Informationen

<link file:30230 link-download>Entwurf der Hinweise

<link file:30231 link-download>Begründung der Hinweise

<link file:30232 link-download>Karten mit Planungskonturen Fluglärm

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