Bauen

Schutz vor Fluglärm wird bei der Bauleitplanung gestärkt

Startendes Flugzeug am Flughafen Stuttgart (Bild: Flughafen Stuttgart)

Pünktlich zur Urlaubszeit mit den meisten Flugbewegungen auf den Flughäfen in Baden-Württemberg sind die Hinweise zur Berücksichtigung des Schutzes vor Fluglärm in der Bauleitplanung fertig geworden. Nach erfolgter Anhörung der betroffenen Gemeinden steht fest, dass die Kommunen die Hinweise als hilfreich ansehen. Einzelne noch offene Fragen konnten geklärt werden, teilte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur mit. 

Die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung, Gisela Splett, erklärte: „Die Hinweise sind eine Planungshilfe für die Kommunen bei der Bauleitplanung in der Nähe von Flughäfen. Sie zeigen mit ihren Lärmpegelkonturen Bereiche, in denen planerische Vorsorge zum Schutz vor Fluglärm erfolgen sollte.“

Für diese Lärmpegelkonturen wurde dabei dasselbe Berechnungsverfahren wie für die bereits erfolgte Festsetzung der Lärmschutzbereiche der Flughäfen angewandt. Dieses Verfahren ermöglicht eine realitätsnahe Modellierung des Fluglärms, die mindestens alle zehn Jahre auf seine Aktualität überprüft wird. Mitberücksichtigt sind dabei alle realen Flugstreckenverläufe sowie die militärischen Flugbewegungen und die Bewegungen der privaten Kleinflugzeuge.

Die Lärmpegelkonturen  orientieren sich an den aktuell geltenden Grenzwerten, an den bestehenden Schallschutzanforderungen sowie den neuesten Erkenntnissen der Lärmschutzforschung. Damit kann ein hohes Schutzniveau gewährleistet werden.

Verkehrsstaatssekretärin Splett unterstrich: „Ich freue mich, dass durch die vorliegenden Hinweise der Schutz der Menschen vor Fluglärm verbessert werden kann.“

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg: Fluglärmgesetz

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