Inklusion

Schopper und Fischer besuchen inklusive Gemeinschaftsschule

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Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Kultusministerin Theresa Schopper und die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer haben sich beim Besuch der Elise von König-Gemeinschaftsschule in Stuttgart-Münster für die Bemühungen der Lehrkräfte, des pädagogischen Fachpersonals und der Schulsozialarbeit um die Inklusion bedankt.

Als besonders gelungenes Beispiel der Inklusion kann die Elise von König-Gemeinschaftsschule in Stuttgart-Münster gelten. Kultusministerin Theresa Schopper hat sich bei ihrem Besuch am Freitag, 3. Februar 2023, ein Bild von der guten Arbeit der Lehrkräfte, des pädagogischen Fachpersonals und der Schulsozialarbeit gemacht. In Begleitung der Beauftragten der Landesregierung Baden-Württembergs für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, hat die Ministerin sowohl Klassen besucht als auch mit Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften über die Umsetzung der Inklusion gesprochen. Beim Besuch waren auch die Bürgermeisterin und Leiterin des Referats Jugend und Bildung der Stadt Stuttgart, Isabel Fezer, und der Leiter des Bereichs Ganztag der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart, Thilo Fleck, vor Ort.

Die Stadt Stuttgart war bereits im Rahmen des Schulversuchs zur Vorbereitung der Schulgesetzänderung 2015 Schwerpunktregion für den Ausbau inklusiver Bildungsangebote. Jetzt gilt es landesweit das Erreichte zu analysieren und Fragen der Weiterentwicklung aufzunehmen. Kultusministerin Theresa Schopper: „Wir haben einen Lenkungskreis Inklusion eingerichtet, und es gibt auch einen weiteren Expertenkreis, der sich mit der Inklusion an beruflichen Schulen beschäftigt. Unser Ziel ist es, einen für alle gültigen Qualitätsrahmen zu erarbeiten. Wir wollen damit erreichen, dass sich Eltern sowie Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Wohnort landesweit auf vergleichbare Qualitätsstandards verlassen können“. An der Elise von König-Gemeinschaftsschule werden seit dem Schuljahr 2012/2013 Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet. Derzeit besuchen etwa zehn Prozent der Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot die Schule. „Wenn uns Inklusion in Kita, Schule und in der Arbeitswelt nicht gelingt, ist die Folge die Trennung der Gesellschaft in Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung“, sagt die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württembergs, Simone Fischer. „Daher freut es mich umso mehr, dass sich hier an der Elise-von-König-Schule alle mit vereinten Kräften für ein Zusammenleben und -lernen von Menschen mit und ohne Behinderung stark zu machen.“

Gemeinsame Lernerfahrungen stehen im Vordergrund

Die Kinder in den inklusiven Angeboten an der Elise-von-König-Schule sind Teil einer Klasse und nehmen gemäß ihren Möglichkeiten am Unterricht der Grund- oder Gemeinschaftsschule teil. Nach Möglichkeit werden mehrere Schülerinnen und Schüler des gleichen Förderschwerpunktes in einer Klasse beschult. Im Vordergrund des Unterrichts stehen gemeinsame Lernerfahrungen zum selben Aufgabengebiet. Dabei werden sie durch qualifizierte Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützt und begleitet, bei Bedarf auch einzeln oder in Kleingruppen gefördert. Es wird großen Wert auf eine intensive, gemeinsame Elternarbeit gelegt. Die Sonderpädagoginnen und -pädagogen sind Teil des Lehrkräftekollegiums, teilweise mit vollem Lehrauftrag an der Schule oder stundenweise von ihrem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) abgeordnet.

Unterrichtsversorgung in der Sonderpädagogik

Bundesweit und auch in Baden-Württemberg gab es in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg an Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot – unter anderem im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Dies führt zusammen mit weiteren Ursachen zu einem gestiegenen Personalbedarf sowohl an den SBBZ als auch in inklusiven Bildungsangeboten, so dass in der Sonderpädagogik die Unterrichtsversorgung äußerst angespannt ist. „Mit der Erhöhung der Studienkapazitäten im Lehramt Sonderpädagogik und der Einführung des Direkteinstiegs für die Fachlehrkräfte Sonderpädagogik messen wir der Sonderpädagogik im Bildungswesen aber mittlerweile die Bedeutung zu, die sie verdient und stellen sie für die kommenden Jahre besser auf“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Wir lassen nichts unversucht, um die Unterrichtsversorgung auch in der Sonderpädagogik sicherzustellen und weiter zu verbessern.“

Inklusive schulische Angebote bieten Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Diese Angebote können zielgleiches oder zieldifferentes Lernen beinhalten. Im zielgleichen Unterricht lernen die jungen Menschen mit Behinderung nach den Vorgaben der Bildungspläne der allgemeinen Schulen. Im zieldifferenten Unterricht sind die Bildungsziele der entsprechenden Förderschwerpunkte (Lernen und geistige Entwicklung) maßgebend.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Ausgestaltung inklusiver Bildungsangebote

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