Die Entwicklung hin zum modernen Auto, welches Unmengen von Daten sammelt, in ständigem Kontakt mit Rechenzentren und anderen Fahrzeugen steht, Meldungen an Hersteller und Werkstätten sendet und so eine ganze Menge über seine Insassen verrät, wirft zahlreiche Fragen auf: Wird der Bürger zum gläsernen Autofahrer? Haftet der Hersteller für Schäden aus Unfällen eines selbstfahrenden Fahrzeugs? Brauchen wir neue gesetzliche Regeln, um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten? Das Justizministerium Baden-Württemberg hat diese Debatte in einem rechtspolitischem Symposium aufgegriffen. Fachleute aus Justiz, Politik, Medien, Industrie, Wissenschaft und Anwaltschaft diskutieren am 3. und 4. Dezember in Triberg im Schwarzwald das Thema „Automobil 4.0 - Sind wir bereit für den vernetzten Straßenverkehr?“.
„Wir müssen ganz sorgsam darauf achten, dass unsere Rechtsordnung und unsere Freiheitsrechte von den faszinierenden technischen Entwicklungen nicht überrollt werden“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger. Er wies insbesondere auf die datenschutzrechtlichen Herausforderungen hin. „Aus einer umfassenden Erfassung, Speicherung und Auswertung der im Fahrzeug anfallenden Daten lässt sich problemlos ein metergenaues Bewegungsprofil eines Fahrzeugs und damit auch seines Fahrers erstellen. Solche äußerst persönlichkeitsrelevanten Daten wecken Begehrlichkeiten und müssen gegen Missbrauch gezielt geschützt werden. Das autonome Fahren darf nicht zu einem Kontrollverlust über unsere Daten führen“, sagte der Minister. Gleichzeitig betonte Stickelberger die Chancen, die sich aus der aktuellen Entwicklung etwa bei der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten ergäben. „Die in den Fahrzeugen gespeicherten Datenbestände können zuverlässig Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort eines Verdächtigen zulassen, was besonders in der Rauschgiftkriminalität oder in Fällen des bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls die Ermittlungen sehr erleichtern kann. Unter Beachtung klarer rechtlicher Vorgaben könnte der Zugriff auf diese Informationen zur Erhärtung eines Tatverdachts ebenso führen, wie er das Alibi eines Beschuldigten für die Tatzeit bestätigen könnte“, so Minister Stickelberger.
Als Referenten und Podiumsgäste werden neben Justizminister Stickelberger unter anderem der frühere Generalbundesanwalt und aktuelle Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages Kay Nehm, der Konzernbeauftragte für den Datenschutz der Daimler AG Dr. Joachim Rieß und der Chefsyndikus der Robert Bosch GmbH Dr. Sebastian Biedenkopf erwartet.
Das Triberger Symposium
Bereits seit 1980 veranstaltet das Justizministerium Baden-Württemberg alljährlich ein rechtspolitisches Symposium in Triberg im Schwarzwald. Die Veranstaltungsreihe beleuchtet an zwei Tagen aktuelle rechtspolitische Themen aus den Blickwinkeln von Justiz, Politik, Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft und Medien. Die rund 60 geladenen Teilnehmer des Symposiums haben am ersten Tag nach drei bis vier Impulsreferaten die Möglichkeit, das Thema über die vertrauten Denkweisen und Argumentationsmuster hinaus zu reflektieren und zu diskutieren. Am zweiten Tag schließt sich nach einem weiteren Impuls eine moderierte Podiumsdiskussion an. Im vergangenen Jahr erörterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktuelle Fragen zum Thema Sterbehilfe.