Jagd

Novelliertes Landesjagdgesetz tritt zum 1. April in Kraft

Jägerin auf Hochsitz

Das im vergangenen Jahr vom Landtag verabschiedete neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz tritt zum Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April in Kraft. Baden-Württemberg erhält damit ein modernes und praxisnahes Jagdrecht. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz löst das Landesjagdgesetz aus dem Jahr 1996 ab.

„Morgen ist ein großer Tag für den Tierschutz, den Naturschutz und die Jagd: Baden-Württemberg nimmt das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes und unsere Verpflichtung aus der Landesverfassung ernst und setzt sie im modernen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz praxistauglich um. Das neue Gesetz berücksichtigt den Tierschutz bei der Jagdausübung, indem beispielsweise der Abschuss von Haustieren wie Katzen und Hunde sowie die Verwendung von Totschlagfallen zukünftig grundsätzlich verboten sind. Das Gesetz nimmt aktuelle wildbiologische Erkenntnisse in die jagdrechtlichen Vorschriften auf wie etwa beim Fütterungsverbot und bei der zweimonatigen Jagdruhezeit. Das innovative und bundesweit bislang einzigartige Schalenmodell, das Tierarten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit in drei Stufen zur Nutzung, zur Entwicklung oder zum Schutz einordnet, bringt Jagd und Naturschutz zusammen. Es stärkt zugleich nachhaltig die Bedeutung der Jagd und würdigt das Engagement der Jägerinnen und Jäger in Baden-Württemberg“, sagte Minister Alexander Bonde.

Die für die Zukunft der Jagd in Baden-Württemberg zentralen Fragen seien damit im neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz geregelt. Einzelne fachliche Details zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes seien in der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz enthalten, die ebenfalls noch im Laufe des April in Kraft treten werde, teilte Bonde mit. Auch bei den Inhalten dieser Verordnung werde es wie schon beim Gesetz gelingen, einen fairen und fachlich fundierten  Kompromiss zwischen den vielfältigen Interessen beispielsweise von Jagd, Naturschutz und Tierschutz zu finden.

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