Coronavirus

Nichtgeimpfte müssen mit Ablehnung von Entschädigungsanträgen rechnen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hält einen Abstrich eines Covid-19 Verdachtsfalles aus Baden-Württemberg in der Hand. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Das Impfangebot in Baden-Württemberg ist mittlerweile ausreichend verfügbar. Nichtgeimpfte Personen müssen damit rechnen, ab dem 15. September für einen quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall keine Entschädigung mehr zu erhalten. Damit setzt das Land die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes um.

Wer in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in eine von den Behörden angeordnete Quarantäne (sogenannte häusliche Absonderung) muss, erhält für den dadurch unmittelbar erlittenen Verdienstausfall in der Regel bislang eine Entschädigung. Nach dem Infektionsschutzgesetz scheidet eine solche Entschädigung jedoch dann aus, wenn die Absonderung durch eine vorherige Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Dies gilt auch für nichtgeimpfte Kontaktpersonen, die in Quarantäne müssen.

Umsetzung der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes

„Wir gehen davon aus, dass bis zum 15. September jede und jeder in Baden-Württemberg die Möglichkeit für eine Impfung hatte“, sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums Prof. Dr. Uwe Lahl. „Überall im Land wird unkompliziert geimpft, ob bei der Hausärztin oder dem Hausarzt, den Betriebsärztinnen und -ärzten, bis Ende September in den Impfzentren oder auch bei den zahlreichen Vor-Ort-Impfaktionen unserer #dranbleibenBW-Kampagne. Nichtgeimpfte Personen müssen deshalb ab dem 15. September damit rechnen, dass entsprechende Anträge für eine Entschädigung abgelehnt werden. Dies entspricht den Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes.“

Auch bei der Absonderung von Kontaktpersonen, die nicht selbst positiv getestet wurden, wird inzwischen unterschieden. So müssen immunisierte (das heißt vollständig geimpfte oder genesene) Kontaktpersonen nur noch in Ausnahmefällen in Quarantäne – etwa dann, wenn Kontakt zu einer Person bestand, die sich mit einer in Deutschland noch nicht verbreitet auftretenden besorgniserregenden Virusvariante infiziert hat, was derzeit nur auf die Varianten Beta (B.1.351) und Gamma (P.1) zutrifft. In allen anderen Fällen scheidet aktuell die Absonderung für immunisierte Kontaktpersonen regelmäßig aus.

Impfangebot ausreichend vorhanden

Nachdem lange Impfstoffmangel herrschte, ist die verfügbare Impfstoffmenge in Baden-Württemberg so groß, dass jede noch nicht geimpfte erwachsene Person bis spätestens 15. September 2021 einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten kann.

Wer das nun ausreichend verfügbare Impfangebot dennoch freiwillig verstreichen lässt, muss jedenfalls für Absonderungen, die zeitlich nach dem 15. September 2021 liegen, damit rechnen, nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes vom Land Baden-Württemberg für den quarantänebedingt erlittenen Verdienstausfall später keine Entschädigung mehr zu erhalten. Dies gilt nicht, wenn eine Schutzimpfung etwa aus medizinischen Gründen nicht in Anspruch genommen werden kann oder wenn die Absonderung im Einzelfall trotz eines gültigen Status als immunisierte Person erfolgt.

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftskooperation mit Slowenien

Städtebauliche Erneuerung Ühlingen
Städtebau

Ortsmitte in Ühlingen-Birkendorf erfolgreich saniert

Fertiggestellter Neubau Besigheimer Straße 14 / Gartenstraße 23-25 in Hessigheim
Städtebau

Ortsmitte in Hessigheim erfolgreich saniert

Städtebauliche Erneuerung Geigersbühl: Forum der Generationen
Städtebau

Städtebaumaßnahme in Großbettlingen abgeschlossen

Europastaatssekretär Florian Hassler (rechts) und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp (links) bei der Übernahme der Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“ am 20. März 2023 in Lyon
Europa

„Vier Motoren für Europa“ sprechen sich für Freihandel aus

Das Logo des Südwestrundfunks (SWR), aufgenommen vor der Zentrale des SWR in Stuttgart.
Medien

SWR-Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet

Start-up Idea Cup Bodensee
Start-up BW

LeafSync im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Ministerin Nicole Razavi besucht den Tabakschopf in Neuried-Schutterzell
Denkmalpflege

Erfolgsprogramm „Wohnen im Denkmal“ wird neu aufgelegt

Eine Frau isst in einer Kantine zum Mittag. (Foto: © dpa)
Ernährung

Modellprojekt für Bio-Verpflegung in Klinik-Kantinen

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

Vertreter aus Wirtschaft und Politik sitzen beim Spitzengespräch zu den US-Zöllen in einem barocken Saal an einer langen Tafel. sie sind im Gespräch und haben Mikrofone vor sich stehen.
Wirtschaft

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert

Logo Klimabündnis Baden-Württemberg
Klimaschutz

Klimabündnis wächst auf 64 Unternehmen