Verbraucherschutz

Neue Schlichtungsstelle in Baden-Württemberg

Rainer Stickelberger, Justizminister (Bild: © dpa)

In Kehl hat die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ ihre Arbeit aufgenommen. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen vermittelt die Einrichtung auf Antrag eines Verbrauchers neutral und sucht nach außergerichtlichen Möglichkeiten für eine gütliche Einigung.

Die Institution geht auf das ebenfalls heute in Kraft getretene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz zurück. Das Gesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union zur Stärkung der alternativen Streitbelegung in Verbraucherangelegenheiten um.

„Die neue Stelle bietet für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine neutrale Unterstützung, um Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen mit Unternehmen schnell und unbürokratisch einvernehmlich aus der Welt zu schaffen. Jede Verbraucherin, jeder Verbraucher kann sich unkompliziert über ein Online-Portal, per Post, Fax oder E-Mail an die Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Volljuristen oder zertifizierte Mediatoren prüfen dort die eingehenden Fälle in rechtlicher Hinsicht, kontaktieren das jeweilige Unternehmen und machen beiden Seiten einen konkreten Lösungsvorschlag. Eine rasche gütliche Einigung dient nicht nur dem Rechtsfrieden, sondern vermeidet auch ein nicht selten kostenintensives und belastendes gerichtliches Verfahren“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger.

Vorbild für die neue Verbraucherschlichtungsstelle ist der „Online-Schlichter“, eine Einrichtung, die auf Initiative Baden-Württembergs bereits im Jahr 2009 in Kehl etabliert wurde. „Der Online-Schlichter ist ein voller Erfolg und Vorbild für die neue Stelle, die deshalb auch in Kehl und damit in Baden-Württemberg ihren Sitz haben wird. Im Jahr 2015 etwa führte der Online-Schlichter 1.064 Schlichtungsverfahren durch, in über 70 Prozent der Fälle konnte eine Einigung erzielt werden. In der Regel werden die Fälle innerhalb von zwei Monaten abgeschlossen“, sagte Minister Stickelberger.

Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle wird vom Verein „Zentrum für Schlichtung e.V.“ getragen, der auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gegründet wurde und in dessen Beirat auch die Bundesländer vertreten sind. Sie ist zuständig für die Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen aus einem Verbrauchervertrag. Ausgenommen sind insbesondere arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Verbraucherschlichtungsstelle unter.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

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