Verbraucherschutz

Neue Datenschutzregeln stärken Verbraucherrechte

Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch. (Foto: © dpa)

Nach vier Jahren Verhandlungen stehen die neuen Datenschutzregeln für Europa. Die derzeit geltenden Regeln sind aus dem Jahr 1995 und somit längst veraltet. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung muss noch formal vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament abgesegnet werden. Die Regeln sollen ab dem Jahr 2018 gelten.

„Verbraucherinnen und Verbraucher wollen gerade im Netz die Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben. Dass Internet-Konzerne wie Facebook und Google ab 2018 ausdrücklich die Zustimmung zur Datennutzung einholen und ihre Produkte datenschutzfreundlich voreinstellen müssen, ist ein großer und längst überfälliger Schritt hin zu mehr Daten- und Verbraucherschutz im Netz“, sagte Verbraucherminister
Alexander Bonde.

Die neuen europäischen Datenschutzregeln sehen neben einer ausdrücklichen Zustimmung zur Datennutzung unter anderem ein sogenanntes Recht auf Vergessenwerden, das heißt eine leichtere Löschung von Daten im Internet, sowie Datenportabilität, also die Mitnahme von Daten von einer Plattform zu einer anderen, vor. Dies ist aus Verbraucherschutzsicht zu begrüßen, so der Minister.

„Wichtig wird sein, die Einhaltung der neuen Datenschutzvorgaben konsequent zu prüfen und Datenschutzverstöße hart zu sanktionieren“, sagte Bonde. Gerade die Internet-Konzerne aus den Vereinigten Staaten von Amerika hätten durch die Nichteinhaltung von Datenschutzregeln gewinnbringende Erkenntnisse aus sensiblen Nutzerdaten ziehen können – im Gegensatz zu deutschen Anbietern. „Daher ist es wichtig, dass endlich für alle Unternehmen, die Angebote für die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Netz bereitstellen, die gleichen Regeln gelten“, so der Minister.

Bei der Beobachtung und Beseitigung von Datenschutzverstößen seien auch Verbraucherorganisationen von großer Bedeutung. „Den Verbraucherorganisationen sind immer noch die Hände gebunden, datenschutzrechtliche Verstöße wirksam zu verfolgen. Es ist überfällig, die Klagebefugnis für Verbraucherverbände auf Datenschutz-Verstöße zu stärken. Entgegen unserer Forderungen im Bundesrat sehe ich im aktuellen Gesetzentwurf die Hürden für deren Tätigwerden als zu hoch an“, sagte Bonde abschließend.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbaucherschutz

„BondesRat – Ihr Verbraucherminister Alexander Bonde informiert“ 

Verbraucherportal Baden-Württemberg

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