Lärmschutz

Mit Lärmaktionsplänen ruhige Gebiete bewahren

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Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“

Ein neuer Leitfaden des Verkehrsministeriums unterstützt Kommunen bei Planung von Lärmschutzmaßnahmen.

Ruhe tut gut: Der neue Leitfaden „Ruhige Gebiete – Leitfaden zur Festlegung in der Lärmaktionsplanung“ des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg soll die Kommunen dabei unterstützen, ruhige Gebiete als Rückzugsorte zu erhalten. Denn aufgrund vage ausgestalteter gesetzlicher Rahmenbedingungen befassen sich bisher nur wenige Städte und Gemeinden intensiver mit diesem Aspekt der Lärmaktionsplanung.

Thomas Marwein, Lärmschutzbeauftragter der Landesregierung, ist überzeugt, dass ruhige Gebiete, in denen die Menschen einen Ausgleich vom Lärm des Alltags finden können, immer wichtiger werden und einen echten Standortfaktor darstellen: „Wir alle merken, wir brauchen Rückzugsorte, an denen es uns möglich ist, einmal buchstäblich zur Ruhe zu kommen – in den Städten ebenso wie draußen in der Natur.“

Vermeidung und Bekämpfung bestehender Lärmprobleme

Für gewöhnlich zielen Lärmschutzmaßnahmen darauf ab, hohe Lärmbelastungen an Straßen und Schienenwegen zu mindern. Dabei stehen Lärmschutzwände, lärmmindernde Fahrbahnbeläge oder Geschwindigkeitsbeschränkungen im Vordergrund. Ebenso wichtig wie die Bekämpfung bestehender Lärmprobleme ist aber, schon in der Planungsphase darauf zu achten, keine neuen Lärmprobleme entstehen zu lassen und ruhige Gebiete als wichtigen Baustein für eine Erholung im alltäglichen Umfeld und in der Freizeit zu erhalten.

Den Schlüssel zum Schutz ruhiger Gebiete sieht Thomas Marwein in den Lärmaktionsplänen der Städte und Gemeinden. Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen Lärmaktionspläne neben der Bekämpfung hoher Lärmbelastungen auch ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. 

Bürgerschaft vor Ort beteiligen

Der gesetzliche Rahmen für diese wichtige Aufgabe ist jedoch nur vage formuliert, worin Marwein einen der Gründe sieht, weshalb sich bislang nur ein kleiner Teil der Gemeinden intensiver mit diesem Thema befasst hat. „Mit dem Leitfaden möchten wir die Kommunen darin unterstützen, den Schutz ruhiger Gebiete in der Lärmaktionsplanung zu etablieren und die Ruhe ein Stück weit zurückzuholen“, erläuterte Thomas Marwein. Dabei betont der Lärmschutzbeauftragte, wie wichtig es ist, insbesondere die Bürgerinnen und Bürger bei der Identifizierung ruhiger Gebiete einzubeziehen: „Denn wer, als die Menschen vor Ort, sollte besser wissen, wo es gilt, die Ruhe zu schützen?“

Marwein richtet zudem einen Appell an die Naturschutz-, Landschaftserhaltungs- und Tourismusverbände, sich mit dem Thema Schutz ruhiger Gebiete aktiv in die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden einzubringen.

Broschüre „Ruhige Gebiete – Leitfaden zur Festlegung in der Lärmaktionsplanung“ (PDF und Bestellformular)

Nach Paragraf 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Ziel dieser Pläne soll es nach dem BImSchG auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. Bei der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne ist der Öffentlichkeit die Möglichkeit einzuräumen, sich in das Verfahren einzubringen.

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