„Frau Dr. Glarita Martin war eine prägende Figur des wissenschaftlich fundierten Tierschutzes in Baden-Württemberg und weit darüber hinaus. Wir werden ihre wertvollen Beiträge im Landesbeirat für Tierschutz sehr vermissen und ihr ein ehrendes Andenken bewahren“, sagte der Amtschef des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer, in Stuttgart zum Tode der renommierten Wissenschaftlerin.
Die am vergangenen Sonntag im Alter von 83 Jahren verstorbene Ethologin sei mit ihren wissenschaftlichen Arbeiten und Gutachten schon in den 70er und 80er Jahren maßgeblich daran beteiligt gewesen, dass sich die Tierhaltungsforschung verstärkt den Fragen des Tierwohls zugewendet hat, so Reimer weiter. Die freischaffende Stuttgarter Wissenschaftlerin habe mit ihrem Lebenswerk dazu beigetragen, dass sich unser Verständnis für die Bedürfnisse von landwirtschaftlichen Nutztieren entscheidend weiterentwickelt habe.
„Für Glarita Martin war bereits sehr früh klar, dass die Leistung der Tiere alleine kein Indikator für deren Wohlergehen ist und dass die dauernde Einschränkung von natürlichen Verhaltensweisen Leiden bedeutet“, sagte der Ministerialdirektor. Beharrlich, anschaulich, aber stets freundlich im Ton habe sie die These vertreten, dass solches Leiden auch ohne organische Veränderungen eine nachhaltige Beeinträchtigung des Wohlbefindens von Tieren darstelle. Reimer hob zudem hervor, dass es Glarita Martin gelungen sei, eine in jeder Hinsicht unabhängige wissenschaftliche Position zu beziehen. „Aus dieser Position heraus und auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse hat sie unser Grundverständnis von artgerechter Tierhaltung in Forschung, Gesellschaft und Rechtsprechung so stark zu prägen gewusst, dass es schließlich zu einem Ende der Legehennenhaltung in Batteriekäfigen kommen konnte. „Ich wünsche mir, dass die anregenden Debatten mit Dr. Glarita Martin noch lange nachwirken und nachhallen werden und dass das allgemeine Verständnis für das Tierwohl weiter wachsen wird“, sagte der Ministerialdirektor abschließend.