Artenschutz

Online-Meldeportal zum Artenschutz gestartet

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Für mehr Artenschutz und weniger Bürokratie: Auf dem Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ können Bürgerinnen und Bürger melden, welche und wie viele Exemplare einer Tier- und Pflanzenart sie halten.

Für mehr Artenschutz und weniger Bürokratie: Am 5. Februar 2024 geht das Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an den Start. Das Portal erfasst die Haltung und den Verkauf von geschützten Arten. „MelBA-online entlastet die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt die Arbeit der Behörden und stärkt den internationalen Artenschutz, da so genau ermittelt werden kann, ob die Haltung und der Verkauf geschützter Arten rechtmäßig ist. Gleichzeitig erleichtert es, meldepflichtige Infos an die Behörden zu übermitteln“, so die rheinland-pfälzische Umweltschutzministerin Katrin Eder. Thekla Walker, Umweltministerin in Baden-Württemberg, ergänzt: „Das Portal ermöglicht einen guten Überblick über die im Land gehaltenen geschützten Arten, vereinfacht die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bevölkerung und trägt zum Bürokratieabbau bei.“

Verwaltung des eigenen Bestands

Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei halten will, muss dies melden. Eine Genehmigung wird benötigt für den Verkauf und Erwerb von geschützten Tier- und Pflanzenarten oder Bestandteilen dieser, wie Hölzer, Felle oder Korallen. Bislang mussten dazu zahlreiche Formulare eingereicht werden. Dies kann nun über MelBA-online geschehen.

Kostenlos und ohne Softwareinstallation können sich Bürgerinnen und Bürger registrieren und melden, welche und wie viele Exemplare der geschützten Art sie halten. Diese Meldungen sind wie bisher verpflichtend. Mit Hilfe des Portals kann beispielsweise digital mitgeteilt werden, wenn der Papagei Nachwuchs hat oder das Chamäleon umzieht. Auch Genehmigungen für den Verkauf geschützter Arten sind über MelBA-online möglich. Damit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge.
Der eigene gemeldete Bestand ist jederzeit abrufbar und Veränderungen können unkompliziert vermerkt werden. Das Tool hilft somit auch bei der Verwaltung des eigenen Bestandes.

Für die Verwaltung ergibt sich ein besserer Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es ihr, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus internationalen Abkommen zum Schutz der Biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben.

Zugang zu MelBA-online

MelBA in Baden-Württemberg

MelBA in Rheinland-Pfalz

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