Landwirtschaft

Europäische Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

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Blick in den Wald

Die Unionsagrarministerinnen und -minister appellieren an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass die Hauptlast der Naturwiederherstellungsverordnung nicht bei der Land- und Forstwirtschaft liegen darf.

„Nach den Plänen der Kommission der Euopäischen Union (EU) sollen die Land- und Forstwirte als auch die Fischerei die Hauptlast der Wiederherstellung von Land-, Forst- und Meeresgebieten sowie auch deren Kosten tragen. Das lehnen wir entschieden ab“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 8. Februar 2024. In Kürze steht im Plenum des EU-Parlaments der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur (NRL) zur Abstimmung. Hiervon ist die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft in Deutschland unmittelbar und mit weitreichenden Folgen berührt.

Minister Peter Hauk, zugleich Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, setzt sich daher gemeinsam mit den Agrarministerinnen und -ministern aus Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein in einem gemeinsamen Schreiben an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eindringlich dafür ein, bei der anstehenden Schlussabstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur abzulehnen.

Wettbewerbsnachteile drohen

Der im Trilog gefundene Kompromiss ist komplex und in der Ausgestaltung und Finanzierung unklar. Es bleibt zum Beispiel größtenteils den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie Maßnahmen und Flächenwahl ausgestalten. „Die noch offenen Fragen zur Umsetzung bergen die große Gefahr ungleicher Umsetzung. Und somit im Endeffekt Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU“, betonte Minister Hauk.

Zudem gäbe es keine gesicherte Finanzierung für die geforderten Maßnahmen zu Wiederherstellung der Natur, welche die EU-Kommission in ihrer Folgenabschätzung mit Kosten in Höhe von mindestens 154 Milliarden Euro beziffert. Angesichts der Haushaltslage in Deutschland und der Einschnitte, die die deutsche Landwirtschaft bereits hinnehmen müssen, werden auch im nationalen Haushalt keine Finanzierungsmöglichkeiten gesehen. Es besteht die Gefahr, dass Landwirte für die Wiederherstellung von Flächen und resultierende Ernteausfälle selbst aufkommen müssen. „Unsere große Sorge ist, dass die Produktivität und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft massiv gefährdet wird“, so Minister Hauk.

Landwirte benötigen echten Rückenwind

„Wir brauchen eine moderne und international wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Unsere Landwirte leiten bereits enorme Beiträge für Klima- und Naturschutz. Dafür benötigen sie echten Rückenwind und keine weiteren Belastungen, Bürokratien oder Auflagen in welcher Form auch immer. In den vergangenen Jahren wurde das Paket an Auflagen für die Landwirte immer größer. Zudem wachsen die gesellschaftlichen, klimapolitischen, baulichen und rechtlichen Anforderungen an die bäuerlichen Familienbetriebe stetig an, auch durch den Bund und die EU. Die Ergebnisse der Trilogverhandlungen zur Verordnung zur Wiederherstellung der Natur sind ungeeignet, um weitere Belastungen für die Landwirtschaft abzuwenden. Im Gegenteil, die bereits überbordende Bürokratie für die Landwirte würde zudem verstärkt werden“, sagte Minister Hauk.

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg setzt bereits hochgesteckte Biodiversitätsziele mit großem Erfolg um. Landwirtschaft, Naturschutz und Artenschutz gehen dabei Hand in Hand. „Diese Ziele, deren Umsetzung und deren Akzeptanz dürfen durch die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur nicht gefährdet werden. Hinzu kommt, dass wir mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz auch Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 der Europäischen Union aufgreifen. Und das ganz ohne Druck und Belastungen infolge einer Verordnung oder Richtlinie aus Brüssel“, so Minister Hauk.

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