Verbraucherschutz

Lebensmittel im Land nach wie vor weit überwiegend gentechnikfrei“

Ein Mann hält  einen Maiskolben vor einem Maisfeld bei Bargau (Ostalbkreis) (Bild: © dpa).

„Eine breite Mehrheit der Bevölkerung lehnt Agrogentechnik ab. Zu groß sind die Bedenken um ungeklärte Risiken bei gentechnisch verändertem Saatgut, bei Futtermitteln und Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Um Lebensmittel auf Gentechnikfreiheit zu überprüfen, führt das landeseigene Labor in Freiburg regelmäßig stichprobenartig Untersuchungen durch. Die Ergebnisse des Jahres 2013 zeigen: Funde von Gentechnik sind nach wie vor selten und wenn, dann liegen sie im Spurenbereich – trotz weltweit steigender Anbauflächen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart. Dies zeige, dass die Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft zur Vermeidung von Gentechnik-Verunreinigungen soweit wirksam seien, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten würden.

Gentechnik-Anteile selten und im Spurenbereich

Im Jahr 2013 hat das Gentechnik-Speziallabor der Lebensmittelüberwachung in Ba-den-Württemberg insgesamt 721 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus GV-Pflanzen untersucht. Die erfreuliche Bilanz: Erstmals seit Beginn der Untersuchungen vor fast 20 Jahren wurde keinerlei Überschreitung des Kennzeichnungsschwellenwertes bei gentechnisch veränderten Sojaerzeugnissen mehr festgestellt. Auch Bestandteile von nicht zugelassenen Gentechnik-Pflanzen waren in keiner einzigen Probe nachweisbar. In 63 Proben waren zugelassene Gentechnik-Anteile im Spurenbereich nachweisbar. Der Anteil positiver Proben blieb damit im Bereich des Vorjahrs. Aufgrund eines Kontaminationsfalls in den USA hatte die Lebensmittelüberwachung 2013 vorsorglich 103 Proben von Weizen und Weizenprodukten wie Nudeln auf gentechnisch veränderten Weizen untersucht. Das Ergebnis: In keiner Probe war gentechnisch veränderter Weizen nachweisbar – allerdings enthielten sechs Proben Verunreinigungen durch Gentechnik-Soja.

„Die Ergebnisse zeigen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sich darauf verlassen können, dass bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Befunde bestätigen uns aber auch darin, dass es wichtig ist, diesen Kontrollbereich weiter im Fokus der Überwachung zu behalten“, so Bonde abschließend.

Weitere Informationen

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur dann in Lebensmitteln enthalten sein, wenn sie ein Zulassungsverfahren mit Sicherheitsbewertung durchlaufen haben. Liegt der Anteil zugelassener GVO höher als 0,9 Prozent, muss eine Kennzeichnung erfolgen. Der Kennzeichnungsgrenzwert bezieht sich auf die jeweilige Zutat eines Lebensmittels.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA Freiburg) ist das Zentrallabor der baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung für den Nach-weis gentechnisch veränderter Organismen.

Die Kontrollergebnisse des Jahres 2013 und weitere Informationen zum Thema sind unter www.ua-bw.de abrufbar.

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