„Das gestern im baden-württembergischen Landtag verabschiedete Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ist eine große Chance für einen zeitgemäßen Tierschutz, der verschiedene Interessen unter einen Hut bringt und die Transparenz stärkt“, sagte die Landesbeauftragte für Tierschutz, Cornelie Jäger.
„Es freut mich sehr, dass die grün-rote Landesregierung dieses wichtige Vorhaben erfolgreich abschließen konnte. Ich bin sicher, dass wir auf diesem Weg viel präventiven Tierschutz erreichen können und die Tiere von einer sinnvollen Vertretung ihrer Rechte profitieren. Mitwirkungsrechte bedeuten allerdings auch Mitverantwortung. Insgesamt wird die große Aufgabe, das bestehende Tierschutzrecht fachlich fundiert umzusetzen und mit Leben zu erfüllen, mit dem neuen Gesetz auf mehr Schultern verteilt“, stellte die Landestierschutzbeauftragte fest. „Außerdem ist es eine zusätzliche Möglichkeit für Interessierte, sich durch Mitarbeit bei anerkannten Tierschutzorganisationen an der Weiterentwicklung ihres eigenen Umfelds und dessen Auswirkungen auf Tiere zu beteiligen. Beim Verbandsklagerecht geht es weniger um Auseinandersetzungen vor Gericht – vielmehr stehen die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Entscheidungen im Fokus“, hielt Jäger Befürchtungen von Kritikern entgegen.
„Ich freue mich auf inhaltsreiche Diskussionen zugunsten des Tierwohls – insbesondere im Vorfeld von behördlichen Entscheidungen. Da wird am schnellsten Wirkung für die Tiere erzielt“, fasste Jäger ihre Einschätzung zum Potenzial des neuen Gesetzes optimistisch zusammen.
Quelle:
Die Landesbeauftragte für den Tierschutz