Landschaftspflege

Landschaftspflegetag Baden-Württemberg 2015

Weidende Tiere vor hügeliger Landschaft © LEL

Baden-Württemberg hat eine vielfältige Natur- und Kulturlandschaft. Deren Schutz, Sicherung und Entwicklung ist untrennbar mit einer engagierten Pflege der Landschaft verbunden. Daher fördert die Landesregierung die Landschaftspflege mit einer Vielzahl von Maßnahmen.

„Nur gemeinsam kann es uns gelingen, wertvolle Lebensräume für seltene oder gefährdete Arten zu schützen und unsere vielfältigen traditionellen Kulturlandschaften in Baden-Württemberg zu erhalten. Daher ist die Landschaftspflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die den Einsatz engagierter Menschen benötigt – sowie den der Politik. Wir verdoppeln deshalb die Naturschutzgelder innerhalb dieser Legislaturperiode von 30 auf über 60 Millionen Euro. Mit der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg haben wir einen ehrgeizigen Handlungsrahmen vorgelegt, den wir Schritt für Schritt umsetzen. Gleichzeitig haben wir die Landschaftspflegerichtlinie als Förderprogramm für Landschaftspflege und Naturschutz inhaltlich und finanziell gestärkt und den flächendeckenden Ausbau der Landschaftserhaltungsverbände im Land aktiv vorangetrieben“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde in Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis) beim Landschaftspflegetag Baden-Württemberg 2015 „Landschaftspflege vom Rheintal bis in den Schwarzwald“.

Vielfältige Kulturlandschaften erfordern vielfältige Förderprogramme

„Die Landesregierung unterstützt mit einem Bündel an Förderprogrammen und Maßnahmen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz, um die flächendeckende und umweltverträgliche Landbewirtschaftung und Landschaftspflege sicherzustellen. Hierzu gehört beispielsweise der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum, der in der Förderperiode 2014 bis 2020 stärker als je zuvor auf gesellschaftliche Leistungen für Landschaftspflege, Umwelt- und Klimaschutz setzt“, sagte Bonde. Auch die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) stelle eine breite Förderpalette an Maßnahmen zur Offenhaltung der Landschaft und zum Erhalt von Grünlandbiotopen wie etwa Wacholderheiden oder Feuchtwiesen zur Verfügung. „Das Land hat die Landschaftspflegerichtlinie für die Förderperiode 2014 bis 2020 gegenüber der letzten Förderperiode um nahezu zwei Drittel auf rund 49 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Damit kann artenreiches Grünland zum Beispiel durch gezielte Beweidung mit Rindern, Schafen und Ziegen schonend bewirtschaftet werden“, sagte Bonde.

Der Minister betonte, dass die Landesregierung auch mit dem neuen baden-württembergischen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl FAKT die Pflege von Kulturlandschaften, den Schutz des Klimas sowie von natürlichen Ressourcen unterstütze. „Wir haben mit FAKT die Grünlandbewirtschaftung gestärkt und werden jährlich 20 Millionen Euro mehr an Landwirtinnen und Landwirte vergeben, die Wiesen und Weiden erhalten. Die Bewirtschaftung vieler Grünlandflächen und der Erhalt artenreichen Grünlands ist für Familienbetriebe aufwändig und kaum rentabel. Ohne spezielle Förderung würden diese Flächen aufgegeben. Hier setzen unsere Förderprogramme an. Artenreiches Grünland zu erhalten ist von großer Bedeutung – für den Klima- und Naturschutz, für die Landwirtschaft und für den Tourismus in Baden-Württemberg“, sagte Bonde.

Landschaftserhaltungsverbände sind Dienstleister für den Naturschutz

Der Minister wies darauf hin, dass die Landschaftserhaltungsverbände (LEV) unverzichtbar für den Naturschutz und die Landschaftspflege seien, weshalb die Landesregierung deren Gründung finanziell fördert. „Ob die Pflege wertvoller Feucht- und Streuobstwiesen, Fließgewässerrenaturierungen sowie der Erhalt seltener Orchideenarten in Naturschutzgebieten – die Landschaftserhaltungsverbände leisten einen wertvollen Beitrag für den Schutz der biologischen Vielfalt und für die Landschaftspflege in Baden-Württemberg. Die Landschaftserhaltungsverbände sind ein Erfolgsmodell: Unter Grün-Rot ist die Zahl von ursprünglich sechs Landschaftserhaltungsverbänden im Jahr 2011 auf aktuell 30 gewachsen. Wir sind damit auf einem sehr guten Weg, flächendeckend Landschaftserhaltungsverbände als Dienstleister für den Natur- und Artenschutz im Land einzurichten“, sagte Bonde.

Informative Vorträge, Beispiele aus der Praxis und Raum für Austausch

„Der Landschaftspflegetag – der 2015 bereits zum sechsten Mal stattfindet – bietet Naturschützerinnen und -schützern, Landwirtinnen und Landwirten, Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Landschaftserhaltungsverbänden sowie aus der Wissenschaft Gelegenheit, sich über aktuelle Themen rund um den Schutz unserer Kulturlandschaft intensiv auszutauschen. Gleichzeitig ermöglicht er Einblicke in die vielfältige Arbeit des Landschaftserhaltungsverbandes Ortenaukreis“, sagte Bonde.

In Kappel-Grafenhausen standen bei den Vorträgen Mahd- und Beweidungsmethoden zum Erhalt von FFH-Wiesen sowie die Bekämpfung des sich entlang der Schwarzwaldflüsse stark ausbreitenden Japanischen Staudenknöterichs (Reynoutria japonica Houtt) im Mittelpunkt. Bei der Exkursion am Nachmittag konnte das Pilotprojekt „Wilde Weiden“ im Naturschutzgebiet Taubergießen besichtigt werden: Statt Maiskulturen weiden nun Rinder auf einer 16 Hektar großen Gemeindewiese. „Die extensive Beweidung schafft eine höhere ökologische Wertigkeit und sichert die biologische Vielfalt in diesem Teil der Rheinauen“, so der Bürgermeister von Kappel-Grafenhausen, Jochen Paleit. In Zell am Harmersbach erläuterte Regina Ostermann vom Landschaftserhaltungsverband Ortenaukreis e.V. den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Beispiel von FFH-Wiesen die Umsetzung des Natura 2000-Managementplanes „Mittlerer Schwarzwald bei Haslach“.
Minister Bonde dankte den Organisatorinnen und Organisatoren des Landschaftspflegetags sowie allen Anwesenden – Bürgerinnen und Bürgern, Landwirtinnen und Landwirten, Naturschützerinnen und Naturschützern, Försterinnen und Förstern, Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen und aus der Verwaltung sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – für ihr Engagement für einen starken Naturschutz in Baden-Württemberg.

Landschaftspflegetag

Der Landschaftspflegetag bietet fundierte Informations- und Austauschmöglichkeiten rund um naturschutzfachliches Wissen und Landschaftspflegetechniken. Die Veranstaltung wird abwechselnd in den vier Regierungsbezirken unter Beteiligung der Landschaftserhaltungsverbände (LEV), den unteren Naturschutzbehörden, Landwirtinnen und Landwirten sowie Unternehmern durchgeführt und von der Akademie Ländlicher Raum organisiert. Beginnend im Regierungsbezirk Stuttgart hatte der Landschaftspflegetag 2010 in Kirchheim unter Teck Premiere.

Programm des Landschaftspflegetags Baden-Württemberg 2015

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landschaftspflege

Naturschutzstrategie

Mit der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg hat die grün-rote Landesregierung den Naturschutz ins Zentrum der Politik gerückt. Über die klassische Naturschutzarbeit hinaus wird der Naturschutz in einen größeren Rahmen gestellt, um als integrierter Ansatz eine nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen zu erreichen. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch eine natur- und klimaverträgliche Landwirtschaft.

Kurz- und Langfassung Naturschutzstrategie Baden-Württemberg

Broschüre „Naturschutzstrategie Baden-Württemberg – viel erreicht und noch viel vor“

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) fördert die nachhaltige produktive Nutzung der Kulturlandschaft sowie artgerechte Tierhaltung und den Erhalt gefährdeter Nutztierrassen. Neu für Grünlandstandorte sind unter anderem die verbesserte Förderung von extensivem Grünland. Die Förderung von Grünlandsteillagen honoriert die aufwändig, mühsam und teilweise nur in Handarbeit mögliche Bewirtschaftung von steilem Grünland. Etwa 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Baden-Württembergs ist Grünland. Viele landwirtschaftliche Betriebe im Schwarzwald, auf der Schwäbischen Alb und in anderen schwierig zu bewirtschaftenden Regionen sind auf das Grünland angewiesen, um die Futtergrundlage für ihre Viehhaltung zu sichern. Grünlandnutzung ist aber nicht nur für die Landwirtschaft bedeutsam - Grünland dient auch dem Schutz der Ressourcen Boden, Wasser, Luft und spielt für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und den Klimaschutz eine bedeutende Rolle.

Informationen zu FAKT

Landschaftspflegerichtlinie

Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale Finanzierungsinstrument für Maßnahmen des Naturschutzes. Sie greift immer dann, wenn besondere Ansprüche zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturschutzes berücksichtigt werden müssen. Sie basiert auf einem Regelungswerk, das sowohl Vertrags- und Auftrags- als auch Antragsverfahren vorsieht, bei dem nicht nur Landwirte und sonstige Personen des Privatrechts, sondern auch Verbände, Vereine und Kommunen berücksichtigt werden können. Neben dem Vertragsnaturschutz , bei dem sowohl bewirtschaftete als auch unbewirtschaftete Flächen in eine Förderung einbezogen werden können, sind die Biotopgestaltung, der Artenschutz, die Biotop- und Landschaftspflege, der Grunderwerb naturschutzwichtiger Grundstücke sowie Investitionen und Dienstleistungen für Zwecke des Naturschutzes und der Landschaftspflege wesentliche Bestandteile der LPR.

Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie

Landschaftserhaltungsverbände (LEV)

Das Land Baden-Württemberg stellt den Landkreisen für die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden Mittel für 1,5 Stellenäquivalente zur Verfügung. Nur eine halbe Stelle ist von den Trägervereinen selbst zu erbringen. Nach Gründung eines LEV, dessen Besetzung mit den beiden Arbeitskräften sowie der Fertigstellung eines Managementplans im jeweiligen Landkreis wird eine sogenannte Natura 2000-Beauftragten-Stelle bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises eingerichtet, für die das Land die Personal- und Sachkosten übernimmt. Die/der Natura 2000-Beauftragte soll insbesondere die Abwicklung der Fördermaßnahmen übernehmen.

LEV-Koordinierungsstelle: Landschaftserhaltungsverbände

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landschaftserhaltungsverbände

Neophyten

Unter Neophyten werden Pflanzen verstanden, die direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst vom Menschen nach 1492, dem Jahr der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen. Einige der Neulinge können in unserem Klima selbständig überleben und sind sehr ausbreitungsstark. Hierzu gehören Pflanzenarten wie Riesen-Bärenklau, Springkraut, Staudenknöterich und Goldrute. Sie haben die Fähigkeit, die besiedelten Lebensräume vollständig zu dominieren und die natürliche Vegetation zu verdrängen.

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