Flurneuordnung

Landesregierung richtet Flurneuordnung neu aus

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

„Die Flurneuordnung ist ein wichtiges Instrument für die ganzheitliche und nachhaltige Strukturentwicklung des Ländlichen Raums. Die Landesregierung wird zukünftig in der Flurneuordnung land- und fortwirtschaftliche Anliegen mit ökologischen Zielen verbinden, um für alle Bürgerinnen und Bürger einen Nutzen zu erzielen. Denn Ökonomie und Ökologie können nur zusammen gedacht werden, sie sind Grundpfeiler einer nachhaltigen und modernen Flurneuordnung. Ob Erhalt der biologischen Vielfalt, Verbesserung der touristischen Infrastruktur oder Unterstützung der Energiewende: Die Gesellschaft kann langfristig nur profitieren, wenn das Wachstum nachhaltig ist. So kann das Magische Dreieck aus Landnutzung, Naturschutz und Tourismus seine volle Wirkung entfalten“, beschrieb Naturschutzminister Alexander Bonde die künftige Ausrichtung der Flurneuordnung im Land in Stuttgart.

Stärkere Beteiligung von Verbänden und Öffentlichkeit

In die ökologische Neuausrichtung der Flurneuordnung sind maßgeblich Impulse einer vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einberufenen Arbeitsgruppe eingeflossen. In der Arbeitsgruppe „Ökologisierung der Flurneuordnung“ waren neben Behörden auf allen Ebenen auch die betroffenen Verbände vertreten. Auch die Öffentlichkeit erhält zukünftig früher und umfassender die Gelegenheit, sich in Flurneuordnungsverfahren einzubringen. „Wir wollen Bürgerinnen und Bürger sowie die Verbände und die Träger öffentlicher Belange ab sofort schon vor dem förmlichen Verfahrensbeginn über die Flurneuordnungen informieren. Alle sind aufgefordert, sich aktiv in den Gestaltungsprozess eines nachhaltigen und lebenswerten Ländlichen Raums einzubringen“, so Bonde.

Ökologischer Mehrwert für Mensch und Tier

„Wenn öffentliche Gelder fließen, muss neben individuellem zugleich auch gesellschaftlicher Mehrwert erzeugt werden. Flurneuordnungen sollen deswegen unsere Landschaft noch schöner und ökologischer machen, ohne dabei wirtschaftliche Aspekte aus dem Auge zu verlieren“, sagte Bonde. Die Verwirklichung ökologischer Ziele habe daher in zukünftigen Flurneuordnungen Priorität. Die in Flurneuordnungen durchführbaren Bodenordnungsmaßnahmen ermöglichten es, Flächen so zu gestalten, dass ökologische Vernetzungslinien entstehen und ihre bestmögliche Wirkung entfalten. „Ob Biotopverbund, Generalwildwegeplan oder Gewässerschutz: Die Flurneuordnung hat zukünftig auch die Natur stärker im Blick. Damit ist nicht nur die grüne Infrastruktur für uns Menschen gemeint wie beispielsweise Radwege und Grünanlagen. Es geht auch um die Wege, auf die die Vielfalt der Tierarten im Land angewiesen ist“, so der Minister.

Themen- und kommunenübergreifende Regionalentwicklung

„Die heutigen Herausforderungen an die Gemeinden des Ländlichen Raums sind vielschichtig. Überzeugende Lösungen finden sich oftmals, wenn man über die eigenen Grenze hinaus denkt. Deshalb unterstützt die Landesregierung eine themen- und kommunenübergreifende Regionalentwicklung“, sagte Bonde. Durch interkommunale Konzepte ließen sich künftige Planungen, Investitionen und Förderungen besser aufeinander abstimmen. Kooperationen zwischen Gemeinden würden angeregt und gemeinsame Entwicklungen und Projekte initiiert. „Standorte für Windkraftanlagen befinden sich oft an Gemeindegrenzen. Die Flurneuordnung ist hier das geeignete Instrument, um zum einen die notwendige Infrastruktur für die Energiewende bereitzustellen und zum anderen den ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen“, so Bonde abschließend.

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