Streuobst

Land zahlt erste Baumschnitt-Prämien aus

Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)

Das neue Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“ der Landesregierung stößt auf überragende Resonanz: Privatpersonen, Vereine, Kommunen, Mostereien und Streuobstinitiativen aus ganz Baden-Württemberg haben etwa 1.100 Anträge gestellt. Sie pflegen die nächsten fünf Jahre 400.000 Streuobstbäume. Für das Förderprogramm konnten Gruppen bis Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien stellen.

Für die Schnittsaison 2015/16 stehen 2,7 Millionen Euro für die Baumschnitt-Prämie zur Verfügung. Damit ist die Finanzierung der Prämien gesichert. Die Auszahlung der Prämien hat Minister Bonde mit der Übergabe des ersten Auszahlungsbescheids an den Obsteinlagerungsverein Unterensingen (Landkreis Esslingen) gestartet. In den nächsten Wochen versenden die zuständigen Regierungspräsidien weitere Bescheide nach erfolgtem Baumschnitt und Antrag. Anträge zur Auszahlung können bis 15. Mai gestellt werden.

„Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen ist die Grundvoraussetzung vitaler Baumbestände, die unsere Landschaft prägen und Lebensraum für viele Pflanzen- und Tierarten bieten können. Bei fehlender Pflege drohen Bestände zu verbuschen und zusammenzubrechen. Umso mehr freut es mich, dass sich vielerorts Menschen für die Bewahrung der Streuobstflächen einsetzen und engagierte Gruppen auch neue, gemeinwohlorientierte Ansätze für den Erhalt unserer Kulturlandschaft entwickeln. Mit der Baumschnitt-Prämie als wichtiger Teil der Streuobstkonzeption leistet das Land einen zentralen Beitrag zum Erhalt der Streuobstwiesen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, anlässlich seines Besuchs beim Obsteinlagerungsverein Unterensingen.

Der Verein ist einer der ersten Sammelantragsteller, die eine Förderung erhalten. Im Obsteinlagerungsverein haben sich 17 Teilnehmer zusammengeschlossen, die in den nächsten Jahren 765 Bäume fachgerecht schneiden. „Sie halten den Streuobstbau im Dorf lebendig und geben das Wissen auch in Form von Schnittkursen weiter“, sagte Bonde. Der Obstkeller ermögliche die Lagerung von Äpfeln für 50 Haushalte. „Das ist ein wichtiger Pfeiler für die Eigenverwertung des heimischen Streuobstes“, so der Minister.

Mit der Streuobstkonzeption auf dem richtigen Weg

Die Streuobstwiesen prägen das landschaftliche Gesicht Baden-Württembergs. Mit ihrem Artenreichtum, ihrer Sortenvielfalt, ihrer Ästhetik und den vielfältigen, leckeren Produkten, die aus ihnen hervorgehen, sind sie aus der Natur und Kultur des Landes nicht wegzudenken. „Streuobstwiesen zu erhalten, erfordert viel Arbeit. Mit der neuen Baumschnitt-Förderung honorieren wir die Leistung von Menschen, die mit ihrem Engagement maßgeblich die Zukunft dieser Kulturlandschaft mitbestimmen. Die rege Teilnahme freut uns sehr und zeigt, dass wir mit der Streuobstkonzeption die richtigen Anreize für die Streuobstwiesenpflege schaffen“, betonte Bonde.

Förderprogramm „Baumschnitt-Streuobst“

Mit der neuen Förderung Baumschnitt Streuobstunterstützt das Land den fachgerechten Schnitt von Kern- und Steinobstbäumen mit 15 Euro pro Baumschnitt. Gemeinden, Vereine, Mostereien, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Abfindungsbrennereien und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen konnten bis zum 15. Mai 2015 Sammelanträge bei den Regierungspräsidien einreichen. Mit den Sammelanträgen wurde ein fünfjähriges Schnittkonzept vorgelegt, das eine Mindestbaumzahl von 100 Bäumen umfasst. Pro Baum werden zwei Schnitte in fünf Jahren gefördert. Die Schnittmaßnahmen leisten einen Beitrag, um den Pflegezustand der Streuobstbäume, der an vielen Stellen im Land unbefriedigend ist, zu verbessern.

Anträge zur Baumschnitt-Prämie Streuobst nach Kreisen (PDF)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Streuobstkonzeption

Streuobstportal Baden-Württemberg

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