Virtuelles Bauamt

Land treibt Digitalisierung baurechtlicher Verfahren voran

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Symbolbild

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Damit kann er nun im Landtag beraten werden. Das Projekt „Virtuelles Bauamt“ beschleunigt spürbar das Verfahren und führt die Landesbauordnung ins digitale Zeitalter.

Das Projekt „Virtuelles Bauamt“ hat eine wichtige Stufe genommen. Das Landeskabinett hat am Dienstag, 19. September 2023, grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren gegeben. „Damit holen wir die Landesbauordnung ins digitale Zeitalter“, sagte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, in Stuttgart: „Mit dem Virtuellen Bauamt können Antragsteller und Behörden künftig das komplette Verfahren medienbruchfrei durchlaufen – vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung. Das macht es einfacher für alle Beteiligten und beschleunigt auch spürbar das Verfahren. Digitalisierung und Entbürokratisierung gehen hier Hand in Hand.“

Ende April hatte die Landesregierung die erste Entwurfsfassung zur Anhörung freigegeben. Die Rückmeldungen waren überwiegend sehr positiv. Mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für die Beratung im Landtag. Bei Zustimmung des Parlaments könnten die Änderungen voraussichtlich zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten.

Die wichtigsten Änderungen

Das sind die wichtigsten geplanten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) und der zugehörigen Verfahrensverordnung (LBOVVO):

  • Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollen Anträge und Bauvorlagen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden. Das ist dank des Virtuellen Bauamts ohne Zeitverzug möglich und wird rechtlich abgesichert.
     
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. So sieht es auch die Musterbauordnung vor, und so wird es in nahezu allen Bundesländern bereits gehandhabt. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechtsbehörden auch allen nicht beteiligten Nachbarinnen und Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekannt geben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.
     
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekannt gegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
     
  • Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein – eine Frist, die für Antragstellende und Baurechtsbehörden einen weichen Übergang ermöglicht.

Zehn Pilotbehörden testen bereits

Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch den landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. 191 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden im Land haben sich bereits angemeldet. Seit Sommer laufen die ersten Tests unter Realbedingungen im Beta-Testbetrieb. „Zehn Pilotbehörden testen die Plattform heute bereits ausgiebig“, sagte Ministerin Razavi. „Die Tests verlaufen sehr gut: Wir werden nun sukzessive immer mehr Behörden als Beta-Tester dazu nehmen. Wenn es klappt, können die Ersten Ende des Jahres bereits produktiv mit dem System arbeiten. Unser Ziel ist es, dass im nächsten Jahr alle Baurechtsbehörden das virtuelle Bauamt umfassend nutzen können.“

Virtuelles Bauamt

Das Virtuelle Bauamt ist eine End-to-End-Lösung: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt beim Virtuellen Bauamt auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des „Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)“. Dabei entwickelt ein Bundesland eine Software, die alle Bundesländer dann nutzen können.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Dokumente rund ums Baurecht

Pressemitteilung vom 8. November 2023: Das Virtuelle Bauamt kommt

Weitere Meldungen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Krankenversicherung-Reform gefordert

ILA 2026
Luft- und Raumfahrt

Land setzt Zeichen für Innovation und Technologie

Logo von Start up BW
Gründungsprogramm

Starthilfe für junge Unternehmen

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Wirtschaftsministerin fordert Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Klimawandel

Land rüstet sich für Extremwasserereignisse

Wasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Bodenverunreinigungen

1,2 Millionen Euro für PFAS-Forschung

German Expo Pavilion / Hotaka Matsumura - German Pavilion - to download, click on "high-res download"
Kreislaufwirtschaft

Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) besucht das Reutlinger Umspannwerk, in dem es in der Nacht gebrannt hatte.
Stromausfall

Ermittlungen nach Brand in Reutlinger Umspannwerk

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Ein selbstfahrendes Auto des Forschungszentrumes Informatik fährt während der Eröffnung des "Testfelds Autonomes Fahren" in Karlsruhe mit zwei Entwicklern autonom im Straßenverkehr. (Foto: © dpa)
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Das Bild ist in vier orangefarbene Kacheln unterteilt. Jede Kachel beinhaltet eine Empfehlung zum Umgang mit großer Hitze. Kachel eins: In der Mittagshitze Schatten aufsuchen und große Anstrengungen möglichst meiden. Kachel zwei: Ausreichend trinken, zum Beispiel Wasser oder Saftschorle. Koffein und Alkohol meiden. Kachel drei: Leichte Baumwollkleidung in hellen Farben tragen. Sonnenbrille und Mütze oder Hut aufsetzen. Kachel vier: Auf Menschen achten, die die Empfehlungen nicht selbst umsetzen können und ihnen helfen. Im Zentrum des Bildes ist ein Kreis in dem eine Sonne strahlt. Ein Thermometer zeigt eine Temperatur von 40 Grad Celsius.
Gesundheitsschutz

Wenn Hitze zur Gesundheitsgefahr wird

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Beratung Landwirtschaft
Landwirtschaft

Beratungssystem „Beratung.Zukunft.Land“ wird fortgeführt

Promotionsfahrzeug Mehr Leben im Eigenheim
Wohnraumoffensive

Online-Dialog zu „Mehr Leben im Eigenheim“ am 25. Juni