Digitalisierung

Land macht Weg frei für digitale Baugenehmigung

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Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Symbolbild

Das Land treibt die Digitalisierung weiter voran. Das Projekt „Virtuelles Bauamt“ beschleunigt die Verfahren und sorgt für weniger Bürokratie. Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden Anträge digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können.

Die Landesregierung treibt gemeinsam mit den Kommunen die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung voran. „Unser Projekt Virtuelles Bauamt beschleunigt die Verfahren und sorgt für weniger Bürokratie“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 25. April 2023. „Damit entlasten wir sowohl diejenigen, die einen Antrag stellen, also die Bauwilligen, ihre Planerinnen und Planer, Architektinnen und Architekten, als auch die Behörden.“

Projekt „Virtuelles Bauamt“ beschleunigt Verfahren und sorgt für weniger Bürokratie

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi ergänzte: „Unser nächstes Etappenziel ist es, dass noch in diesem Jahr die ersten unteren Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg Anträge nicht nur digital entgegennehmen, sondern auch digital bearbeiten und die Baugenehmigung digital bekanntgeben können. Wenn sich das Projekt weiterhin so gut entwickelt, sollten bis Ende nächsten Jahres alle am Projekt teilnehmenden unteren Baurechtsbehörden digital arbeiten können.“

„Das Bauwesen ist extrem komplex und vieles liegt auch nicht in unserem Entscheidungsbereich. Wo sich aber Möglichkeiten bieten, so wie hier, nutzen wir die Gelegenheit und möchten Verschlankung und Vereinfachung schnellstmöglich auf den Weg bringen. Wir erfüllen damit auch eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag“, betonte Kretschmann. Um das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ zu ermöglichen, hat das Landeskabinett entsprechende Änderungen der Extern: Landesbauordnung (LBO) (Öffnet in neuem Fenster) auf den Weg gebracht. „Die LBO ist aktuell noch auf das analoge Zeitalter ausgerichtet. Das werden wir nun ändern“, erläuterte Razavi.  

Ministerpräsident Kretschmann wies zudem darauf hin, dass schnellere Genehmigungsverfahren auch zur Kostensenkung beitragen: „Zeit ist Geld, ganz besonders beim Bauen. Der enorme Druck, der im Wohnungssektor herrscht, erlaubt kein Zaudern.“

Landesbauordnung wird angepasst

Die wichtigsten geplanten Änderungen in der Landesbauordnung (LBO):

  • Um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollen Anträge und Bauvorlagen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden.
  • Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind. Dies empfiehlt auch die Musterbauordnung. Das bedeutet nicht, dass die Nachbarinnen und Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich.
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig alternativ auch auf sonstige Weise – zum Beispiel elektronisch – bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch ohne Zwischenschritt über die Papierform, zum Abschluss zu bringen. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
  • Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein – eine Frist, die einen weichen Übergang ermöglicht.

„Stand heute haben sich bereits 187 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg für das Projekt angemeldet. Zwei weitere Behörden haben ihre Anmeldung bereits angekündigt“, so die Ministerin. „Diese positive Resonanz freut uns und lässt uns hoffen, dass sich letztlich alle Baurechtsbehörden im Land schnell für diesen Weg entscheiden werden. Eine Teilnahme ist jederzeit möglich“, sagte Razavi.

Alle Verfahrensschritte sollen digital erfolgen

Das virtuelle Bauamt soll eine End-to-End Lösung sein: von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung sollen alle Verfahrensschritte digital erfolgen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen setzt dabei auf die Nachnutzung des „Digitalen Bauantrags“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Sinne des „Einer-für-Alle-Prinzips (EfA)“. Dabei entwickelt je nach Fachbereich ein Bundesland eine Software, die alle Bundesländer dann nutzen können.

Herzstück ist der digitale Vorgangsraum – ein Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler. „Niemand wird von dem Projekt überfordert“, so Ministerin Razavi. „Für die Bauherren, bzw. für ihre Architektinnen und Architekten und Planerinnen und Planer, wird das Ganze nicht komplizierter, sondern einfacher. Und wir ermöglichen einen weichen Übergang bis Ende nächstes Jahres, sodass sich alle darauf einstellen können.“

Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“

Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch den landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Voraussichtlich ab Mitte Mai 2023 werden die ersten vier Baurechtsbehörden im Land die Plattform im Echt-Betrieb testen können. Sollten diese Tests erfolgreich verlaufen, können weitere Baurechtsbehörden im Land nach und nach das virtuelle Bauamt nutzen.  

Als Beispiele für die Verfahren, die nun Stück für Stück digitalisiert werden, nannte Razavi das klassische Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Verfahren zur Entscheidung über Bauvoranfragen. Mit der heutigen Entscheidung wird der Gesetzentwurf für die Anhörung im Landtag freigegeben.

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