Pflege

Land stellt 7,4 Millionen Euro für Kurzzeitpflege bereit

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Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.

Das Angebot der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg wird gestärkt und ausgebaut. Das hat das Land gemeinsam mit seinen Partnern im „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ vereinbart und die Fördermittel nochmals aufgestockt. So stehen für 2022 7,4 Millionen Euro aus Landesmitteln für die Kurzzeitpflege bereit.

Wer kümmert sich um pflegebedürftige Menschen, wenn ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren? Wo werden Menschen betreut, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht fit sind? Dafür gibt es unter anderem das Angebot der Kurzzeitpflege, das in Baden-Württemberg nochmals gestärkt und ausgebaut wird. Mehr Beratung, die Überführung gelungener Projekte in die Regelversorgung, die Verbesserung der Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt und eine Stärkung der Sozialplanung vor Ort – das sind die Punkte, auf die sich Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und kommunalen Landesverbänden in der weiterentwickelten „Gemeinsamen Erklärung 2.0“ (PDF) verständigt hat. Besonders zur Förderung der Kurzzeitpflege wurden im Haushalt 2022 die Mittel nochmals erheblich um rund fünf Millionen Euro aufgestockt, auf insgesamt 7,4 Millionen Euro.

„Kurzzeitpflege trägt dazu bei, Menschen bei der häufig sehr anstrengenden und aufreibenden häuslichen Pflege zu entlasten und zu stärken. Wir benötigen hierfür eine breite Palette vielfältiger, klug miteinander vernetzter Angebote und Strukturen. Ich freue mich, dass wir als Land mit der Mittelaufstockung und gemeinsam mit unseren Partnern im Aktionsbündnis mit der ‚Gemeinsamen Erklärung 2.0‘ jetzt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg leisten können“, sagte Sozialminister Manne Lucha am 20. Juni 2022 in Stuttgart.

Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg

Das Sozialministerium hat bereits 2017 mit den Pflegekassen, Einrichtungsträgern und Kommunalen Landesverbänden ein „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ ins Leben gerufen. Das Aktionsbündnis hat im Jahr 2018 eine Gemeinsame Erklärung auf den Weg gebracht, in der sich die Partner zu wichtigen Zielen und Inhalten bekannt hatten. Diese Erklärung wurde nun weiterentwickelt.

Die Partner im Aktionsbündnis stärken die Kurzzeitpflege, indem sie insbesondere

  • verstärkt Konzepte für eine Kurzzeitpflege entwickeln, in die auch rehabilitative und therapeutische Ansätze integriert sind,
  • in den Konzepten die Bedeutung eines Case-Managements als wichtiges Instrument zur qualitativen Gestaltung der Versorgungssituation betonen,
  • die Potenziale bewährter und wirksamer Projekte nutzbar machen,
  • die sektorenübergreifende Versorgung, insbesondere die Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt, verbessern,
  • die Sozialplanung bei den Stadt- und Landkreisen vor Ort stärken, indem Planungsdaten verbessert werden.

Sozialminister Lucha betonte: „Wenn wir alle angesichts des demografischen Wandels an einem Strang ziehen, werden die pflegebedürftigen Menschen nicht nur gut versorgt. Wir erreichen damit auch, dass pflegende Angehörige entlastet werden und dass eine Rückkehr vieler Pflegebedürftiger in die eigene Häuslichkeit möglich wird.“

Förderung im „Innovationsprogramm Pflege“

Als Beitrag zum „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ wird das Land den Ausbau solitärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen weiterhin im „Innovationsprogramm Pflege“ fördern. Dieses richtet sich für die Kurzzeitpflege an Einrichtungen, die qualitativ anspruchsvolle therapeutische und rehabilitativ ausgerichtete Konzeptionen umsetzen wollen und damit zu den Zielen der Gemeinsamen Erklärung beitragen. Im aktuellen Haushalt hat das Land die Mittel, besonders zur Förderung der Kurzzeitpflege, nochmals erheblich um rund fünf Millionen Euro aufgestockt, auf insgesamt 7,4 Millionen Euro. Das „Innovationsprogramm Pflege“ zielt für das Jahr 2022 darauf ab, das wichtige Thema der Stärkung von Kurzzeitpflege, aber auch von Tages- und Nachtpflege, quantitativ und qualitativ zu fördern.

Seit 2019 hat das Land dafür mehr als elf Millionen Euro bereitgestellt und damit über 230 Kurzzeitpflegeplätzen gefördert.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Aktionsbündnis Kurzzeitpflege

Gemeinsame Erklärung „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ (PDF)

Gemeinsame Erklärung 2.0 „Aktionsbündnis Kurzzeitpflege“ – Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg (PDF)

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