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Land stärkt Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

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Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)

Das Land unterstützt Maßnahmen, die zur Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte an der Gesellschaft und am Erwerbsleben beitragen. In diesem Jahr stehen dafür zusätzliche Fördermittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro bereit. Die Antragsfrist endet am 29. Februar 2024.

Die Landesregierung stellt für die Unterstützung von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von mindestens 250.000 Euro zur Verfügung. Dies teilte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha Stuttgart mit. Die Bewerbungsfrist ist nun angelaufen. „Frauen mit Zuwanderungsgeschichte sind seit vielen Jahrzehnten ein wichtiger Teil der baden-württembergischen Gesellschaft und müssen stärker in den Fokus gerückt werden“, betonte Lucha. Sie würden wesentlich zur gesellschaftlichen Entwicklung in allen Lebensbereichen beitragen, allerdings geschehe dies häufig im Hintergrund.

Teilhabe von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte stärken

„Mit dem neuen Programm wollen wir insbesondere Maßnahmen fördern, bei denen zugewanderte Frauen bei der Entfaltung ihres eigenen Potenzials unterstützt werden. Außerdem sollen die Frauen dabei unterstützt werden, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Durch Selbstbestimmung und mehr Handlungsspielraum sollen sie lernen, ihre individuellen Chancen besser zu nutzen“, so Lucha weiter.

Die Förderungen orientieren sich an den Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ des Netzwerkes Integration sowie an den aktuellen Herausforderungen im Integrationsbereich.

„Wir möchten mit dem Förderaufruf vielfältige Möglichkeiten aufzeigen und die Potenziale vor Ort für Frauen mit Zuwanderungsgeschichte bestmöglich ausschöpfen“, gibt sich Sozial- und Integrationsminister Lucha zuversichtlich.

Hintergrundinformationen zum Förderaufruf

Gefördert werden unter anderem Kommunen (Stadt- und Landkreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse) sowie freie Träger. Die Kommunen können einen anteiligen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent und die freien Träger in Höhe von bis zu 90 Prozent erhalten. Der Höchstsatz beträgt 30.000 Euro je Maßnahme.

Das Regierungspräsidium Stuttgart als Bewilligungsstelle übernimmt die Antragsberatung. Dort sind die Anträge mit dem vorgesehenen Antragsformular bis zum 29. Februar 2024 abzugeben.

Bei der Förderentscheidung wird das Ministerium von einem plural besetzten, unabhängigen Expertengremium beraten. Die Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Strategiegruppe des Netzwerkes Integration sowie der Arbeitsgruppe „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“ und des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration. Mit Unterstützung des Gremiums ist es möglich, aus den zahlreichen eingegangenen Anträgen erfolgsversprechende Empowermentprojekte für Frauen für eine Förderung auszuwählen.

Sozialministerium: Förderaufruf „Empowerment von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte“

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