Forstwirtschaft

Land legt Rechtsbeschwerde gegen Beschluss zur Rundholzvermarktung ein

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Baumstämme im Forst

Die Kommunalen Landesverbände und die Hausspitze des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich darauf verständigt, Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur gemeinsamen Rundholzvermarktung einzulegen.

Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Kommunalen Landesverbände und der Hausspitze des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich die Beteiligten auf folgendes verständigt: „Wir wollen eine zukunftsfähige und tragfähige Lösung aus einem Guss für alle Waldbesitzarten“, erklärten Minister Peter Hauk und die Präsidenten des Landkreis-, Städte-, und Gemeindetags.

Grund für das Treffen war der aktuell ergangene Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur gemeinsamen Rundholzvermarktung. Darin wurde dem Land untersagt, Holz in Betrieben größer 100 Hektar Waldfläche zu verkaufen. Darüber hinaus wurde dem Land untersagt, forstliche Tätigkeiten im Kommunal- und Privatwald über 100 Hektar anzubieten.

Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass das Land gegen den Beschluss des OLG Düsseldorf Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen sollte. Dies wird Minister Peter Hauk dem Ministerrat in seiner nächsten Sitzung vorschlagen.

Neben der Entscheidung des OLG Düsseldorf stellt das kürzlich novellierte Bundeswaldgesetz das Land, die Landkreise, Städte und Gemeinden vor die Aufgabe, eine zukunftsfähige Lösung für alle Waldbesitzarten (Staatswald, Kommunalwald und Privatwald) zu entwickeln. „Dazu werde ich, in Absprache mit den kommunalen Landesverbänden, dem Ministerrat den Vorschlag machen, das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu beauftragen, Eckpunkte für nun notwendige Anpassungen der Forstverwaltung auszuarbeiten. Diese müssen im Rahmen einer Gesamtlösung allen Waldbesitzarten Rechnung tragen und in Umsetzung des Koalitionsvertrags auch die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald beinhalten“, so Minister Peter Hauk.

„Unser gemeinsames Ziel dabei ist es, auch für die forstlich Beschäftigten, eine verlässliche Zukunftsperspektive zu entwickeln“, betonten Minister Hauk und der Präsident des Landkreistags, Joachim Walter.

„Ich erwarte, dass dabei auch etwaige organisatorische, personelle und finanzielle Auswirkungen auf die Kreise angemessen berücksichtigt werden“, ergänzte Joachim Walter.

„Mit einer solchen Lösung wollen wir auch die vielfältigen Funktionen des Waldes – von der Holzversorgung über ökologische Wirkungen bis hin zur Erholung im Wald – weiter garantieren“, sagte der Präsident des Städtetages Dr. Dieter Salomon.

„Für die Städte und Gemeinden geht es nun darum, mit Land und Landkreisen die jetzt notwendigen Handlungsoptionen zu erarbeiten, um auch in Zukunft eine wirtschaftliche und nachhaltige Waldbewirtschaftung zu ermöglichen“, erklärte der Präsident des Gemeindetages Roger Kehle.

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